Was steht einem Geschwisterteil zu?

5 Antworten

Irgendwas gefällt mir noch nicht an deiner Beschreibung. Eine Eigentumswohnung- also Wohnungseigentumsgesetz. Stellt sich die Frage: ist das Grundstück Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum - ist dies bei deiner Wertermittlung berücksichtigt? Den Anwalt für Erbrecht- benötigt man in der Regel erst nach dem Tod. Zu Lebzeiten können deine Eltern mit ihrem Eigentum machen was sie wollen- unter Umständen muss noch eine Teilungserklärung berücksichtigt werden. Sofern das Hinterhaus und das Mehrfamilienhaus auf einem Grundstück stehen- müsste evtl zunächst mit Zustimmung des Onkel die Teilungserklärung geändert werden.

Was mich weiter irritiert- warum sollten die Eltern in einer Eigentumswohnung Wohnrecht erhalten?

Was ist mit gegenseitigen Geh- und Fahrrechten? Ein Hinterhaus- will, auch erschlossen sein.

Wenn klar ist, wer hier Eigentümer des Grundstückes ist - könnte man bessere Vorschläge machen. Grund und Boden- zieht immer an.

Kaffeemensch84 
Fragesteller
 04.10.2021, 22:05

Das mit den Weg und Zufahrtsrechten hab ich bewusst weggelassen, weil sonst zuviel input. Fakt: meinen eltern gehört alles, bis auf zwei Wohnungen, welche meinem Onkel gehören. Ergo gehört meinen Eltern auch das Grundstück, auf dem genanntes Hinterhaus steht, welches meine Frau und ich uns eben gerne herrichten würden, sofern die Bedingungen stimmen.

Wie du schon sagst - soweit sind wir auch gekommen die Tage - können meine Eltern also machen was sie wollen, uns somit quasi auch theoretisch für nen Euro verkaufen und meine Schwester geht leer aus. Aber: ab dann greift eine verdeckte Schenkung, welche bis 400k steuerfrei ist. Der Restbetrag, welcher nun entstanden ist, läuft dann über 10 Jahre mit jährlich 10 % ab. Hieße, wenn meine Eltern in 9 Jahren das zeitliche segnen würden, bekäme sie nur noch 10 %. Also wir kaufen besser gesagt für 100k ab, bleiben Restbetrag 180k. 10 % davon wären eben 18k. Oder dann gar nix mehr. Somit wäre das Thema Wohnung erst mal vom Tisch, bis es zum erbfall kommt. Dann ist auch das Haus mit Grund vom Tisch, weil gehört uns zu dem Zeitpunkt bereits. Was dann mit der ETW passiert, das muss dann wohl geklärt werden.

kabbes69  05.10.2021, 06:58
@Kaffeemensch84
. Fakt: meinen eltern gehört alles, bis auf zwei Wohnungen, welche meinem Onkel gehören. Ergo gehört meinen Eltern auch das Grundstück

Und dies hast du durch aktuelle Grundbucheinsicht bestätigt, dass Onkel NICHT als Eigentümer im Grundbuch steht- dann ist er auch kein Eigentümer, sondern kann maximal Nießbraucher sein.

Soweit zu dem Thema. Alles andere ist nicht möglich.

Lassen wir den Onkel mal weg, klassische Situation ein Grundstück mit einem Haus: Eltern schenken dir , (Ehepartner bleibt unberücksichtigt wegen Steuer) , ein Grundstück mit Haus : wollen die Eltern es gerecht machen - wirst du Alleineigentümer und bezahlst die Schwester mit dem etwa halben heutigem Wert aus.- dafür verzichtet sie auf die Geltendmachung eines Pflichtteil. Die Eltern bekommen für die Wohnung in welcher sie aktuell wohnen ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht. Eltern machen kein Testament und setzen euch beide als Erben vom Rest ein.

Somit investierst du - dein Geld in dein Eigentum.

Verdeckte Schenkung ? Entweder kann Schwester Pflichtteilsergänzung fördern - wenn Eltern besagte 10 Jahre nicht mehr leben, bzw auch nicht auf Sozialleistungen angewiesen sind.

Oder der Wert liegt über deinem Steuerfreibetrag als Kind- dann fällt Schenkungssteuer an - was eine Frage für den Steuerberater wäre.

Etwas, das Deiner Schwester erst nach dem Tode Deiner Eltern zusteht, kann sie nicht bereits heute "einfordern"!

Ich bin mir auch nicht ganz sicher, ob ich Dich richtig verstanden habe, denn Deine Ausführungen klingen so, als wollte sie es von Dir fordern, was ohnehin nicht geht. Und die Hälfte wovon, fordert sie denn? Aber wie auch immer, was sagen denn Eure Eltern dazu? Und ich sehe auch nicht, weshalb Du einen Fachanwalt für Erbrecht aufsuchen willst, nachdem Deine Eltern doch noch am Leben sind.

Wenn Deine Eltern es sich überlegen und morgen das Ganze an Deinen Onkel oder sonstwen verscherbeln - was ihr gutes Recht ist - und das Geld noch vor ihrem Tod auf den Kopf hauen, gibt's nichts mehr einzufordern oder zu erben; weder für Deine Schwester, noch für Dich. Das sollte Dir vor allem mal klar sein.

Kinder haben in Deutschland zwar ein Recht, zu erben aber nur, wenn ein Erbe existiert, denn Eltern nicht die Pflicht, für ihre Nachkommen vorhandenes Vermögen zu erhalten. Im Gegenteil, sie können mit ihrem Besitz machen, was sie wollen.

Solange deine Eltern noch leben, kann sie gar nichts fordern. Der Erbfall tritt erst ein, wenn einer der beiden verstorben ist.

Deine Eltern könnten dir auch das Hinterhaus schenken- sind dann ab Schenkung 10 Jahre vergangen, bevor der erste von beiden verstirbt, schaut deine Schwester im Bezug darauf in die Röhre.

Sinnvoll wäre auf jeden Fall die Übertrag des Hinterhauses jetzt auf dich, denn du shcreibst, es muss die Renovierung finanziert werden. Ohne realen Gegenwert finanziert eine Bank nicht gern große Summen, d.h. das Hinterhaus sollte in deinem Eigentum stehen, dann wird sich die Bank im Grundbuch mit einer Grundschuld eintragen lassen.

Auch ist es wichtig, da du nun viel Geld investierst, damit erheblich zu einer Wertsteigerung beiträgst.

Deine Eltern können ein Testament errichten, in dem das Hinterhaus als vorweggenommenes Erbe betrachtet wird, deine Schwester dann die Eigentumswohnung erbt.

Dazu wäre es sinnvoll, sich von einem Notar beraten zu lassen, da die Umschreibung des Hinterhauses eh über einen solchen im Grundbuch veranlssst werden muss.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
hilflos99  04.10.2021, 09:55

man kann ein Haus weder überschreiben noch übertragen, sondern nur verkaufen oder verschenken und wenn jemand gestorben ist, auch vererben

sassenach4u  04.10.2021, 11:43
@hilflos99

Natürlich kann man das. Überschreiben, übertragen, verschenken. Z.B.Wer das Haus oder die Wohnung an das Kind überschreiben möchte, muss einen sogenannten Übertragungsvertrag aufsetzen. Anders bei einer Schenkung kann die Übertragung eines Hauses an bestimmte Bedingungen geknüpft sein. Sehr oft wird den Eltern beispielsweise ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt. Noch etwas zu kritisieren?

wem gehört denn das Hinterhaus? und ist das Grundstück nach WEG geteilt? Solange dir das Hinterhaus nicht gehört würde ich da nicht investieren.

Zu Lebzeiten der Eltern hat deine Schwester überhaupt keinen Anspruch! Alleine deine Eltern entscheiden, was sie mit ihrem Eigentum machen