Kann man wegen einem Klingelstreich angezeigt werden?

7 Antworten

Da ihr für den Klingelstreich wahrscheinlich sein Grundstück betreten müsstet könnte man darüber diskutieren ob das ein Hausfriedensbruch war. Da ihr aber beide mit 13 Jahren Strafunmündig seit kann euch strafrechtlich nichts passieren. Strafmündig seit ihr aber ab  eurem 14. Geburtstag, also in Zukunft aufpassen. Ansonsten könnte der Mann bei dem betreten eures Grundstückes einen Hausfriedensbruch begangen haben. Den Schaden an deinem Fahrrad wird er m.E wohl ersetzen müssen. Wie das reguliert wird ist aber erstmal eine Sache zwischen dem Mann und deinen Eltern.

Ansonsten sollte man so einen solchen Klingelstreich nicht unnötig dramatisieren und die Sache einfach mal begraben solange das nicht zu oft passiert.

Ja, ein Klingelstreich (§163) ist laut dem Recht ein Vergehen dass mit bis zu 2 Jahren Jugendstrafe bestraft werden kann. Falls du dich nun an einen Anwalt wenden möchtest bitte PN. LG

Peinlicher Versuch lustig zu sein. Ehrlich, der war richtig schlecht.

Ganz ehrlich verarschen kann ich mich selber auch. So dumm bin ich auch nicht, dass ich glaube wenn jemand sagt, es gebe eine Strafe, welche 2 Jahre Haft entsprechen. Ich wollte eigentlich richtige Antworten... 😩

Deine Eltern waren es doch nicht, also kann er die auch nicht anzeigen.

Euch könnte er anzeigen, aber da ihr nicht strafmündig seid, passiert da gar nix.

Lsst den Unsinn einfach sein oder wartet wenigstens bis Halloween.

Hallo.

Das ist strafbar. 

Hättet ihr den Klingelstreich nicht gemacht, währe dein Fahrrad noch heil.

Dafür  kannst du nicht bestraft werden, aber ins Jugendstrafregister vermerkt werden.

Das mach man mit der Polizei und deinen Eltern klar.

Die Klingel bei euch will ich wenn du mir deinen Wohnort Verräts mal ein Paar abende in Schwung bringen. Deine Eltern werden sich freuen.

Mit Gruß

Bley 1914

Wenn du nicht Ernst antworten willst dann antworte doch einfach garnicht...🤦🏽‍♂️

@Timo1092

Wird erst einige Jahre älter und so einige Rotzlöffel klingeln die ganze Zeit. Was sagt den dein Vater dazu. Zeig es ihm.'
was er wohl sagen würde. 

@Timo1092

Ich würde Privatrechtlich gegen dich vorgehen.

Er kann Euch eh nicht anzeigen, da ein Klingelstreich keine Straftat darstellt und Ihr zudem noch nicht strafmündig seid.

Andererseits können Deine Eltern Schadenersatz / Reparaturkosten für das mutwillig beschädigte Fahrrad verlangen.

Ich finde solche Klingelstreiche dreist und unverschämt.