Pflichtteil zu Lebzeiten einfordern?

12 Antworten

Nein - Erbe kann niemals eingefordert werden, solange die Person noch am Leben ist. Das ist wenn eine nette Geste des Erblassers um für die Kinder vorzusorgen oder ähnliches. Tut der Erblasser das nicht, ist das durch nichts auszuhebeln.

Grundsätzlich ist auch ein Kind, welches den Kontakt abbricht zurecht erbberechtigt. Man sollte hier nicht urteilen über das Verhältnis von Eltern/Kindern. Allerdings gibt es auch hier keine Ausnahmen.

Den Pflichtteil könnte er nur für das Erbe seines verstorbenen Vaters einfordern, wenn dieser vor weniger als 3 Jahren verstorben ist. Danach ist dieser "verfallen".

Gegen eine lebende Person kann man keine Erbforderungen stellen. Erben heißt immer, das der Erblasser tot sein muss.

Die Mutter sollte das Haus in eine Stiftung einbringen- dann bekommt er nichts.

Den Pflichtteil zu Lebzeiten zwangsweise einzufordern ist nicht möglich - der Anspruch entsteht erst mit dem Erbfall.

Ein Pflichtteil kann bereits zu Lebzeiten erworben werden (z. B.):

durch Schenkung

durch Pflichteilsverzicht (im Erbfall) gegen Abfindungszahlung

aber nicht unter Zwang, sondern nur freiwillig, wie du auch geschrieben hast

Ein Erbe wird erst fällig, wenn der Erblasser erblaßt ist.

Nein, der Sohn kann den Pflichtteil nicht im Voraus einfordern.

Bei der Vorgeschichte würde ich das Haus verkaufen, eine passende Mietwohnung suchen und das Geld verbraten. So ein paar Reisen auf der Queen Mary kosten einen Riesenhaufen Geld.

Pflichtteil von was? Vom (noch nicht eingetretenen) Erbfall der Mutter? Das kann er vergessen. Oder den Pflichtteil vom Todesfall des Vaters? Darauf hat er Anspruch. Dann bekommt er von Mutti irgendwann aber auch nur noch den Pflichtteil und nicht alles.

Auch der Vater lebt noch, hat aber kein Vermögen. Das einzige Vermögen besitzt die Mutter in Form ihres Elternhauses.

@Lotta1965

Dann kann er zwar viel fordern, hat aber keinerlei Ansprüche.