Hausbau auf Grundstück der Eltern. Fällt aufgrund der Wertsteigerung Schenkungssteuer an?

1 Antwort

Das würde ich auf jeden Fall von z.B. einem Steuerberater oder Notar/Anwalt mal durchrechnen lassen, wie so etwas am kostengünstigen zu bewerkstelligen ist, auch später, wenn das Grundstück geteilt werden muss.

Vielen Dank schon mal für die Antwort! Darum geht es mir eben... Dass sie sich so bald wie möglich mal professionell beraten lassen! Momentan sehen sie anscheinend keinen Anlass, das möglichst schnell zu regeln. Deshalb wollte ich ein paar Argumente sammeln, um zu zeigen, dass dieses Vorgehen auch erhebliche Nachteile mit sich bringen könnte und eine zeitnahe Regelung sinnvoll wäre.

Das Grundstück muss später allerdings nicht geteilt werden, da es sich nicht um einen Hausbau auf dem Grundstück des Elternhauses handelt, sondern um ein separates Grundstück, das sich im Eigentum der Eltern befindet.