Ich muss die Hälfte des Hauses an meine Schwester auszahlen?

5 Antworten

So wie ich das sehe, ist der eine Teil der Erbmasse das Grundstück, von dem Deine Schwester ja bereits ihre Hälfte bekommen hat. Der andere Teil ist das Elternhaus selbst, von dem Deine Schwester ja noch nichts hat. D.h. wenn Du Deinen Teil des Grundstücks samt Haus übernimmst, musst Du die Hälfte des Hauswertes an Deine Schwester auszahlen. Ich sehe nicht, inwiefern die Zeit da eine Rolle spielt. Hätte Deine Schwester den Hauswert als vorzeitiges Erbe von Deinen Eltern überschrieben bekommen, würde das natürlich angerechnet. Aber ich bin Laie - solche Fragen am besten mit einem Fachmann klären, sonst gibt es nur unnötig Zoff.

Ich gehe davon aus, dass die Grundstückshälfte ihrer Schwester seinerzeit kataster- und grundbuchmäßig vom Gesamtgrundstück abgetrennt wurde und eine eigene Einheit bildet.  Wenn das so ist, sollten der Wert des damals an ihre Schwester übertragenen Grundstücks ( m2 x m2-Preis) sowie der Wert des jetzt an Sie übertragenen Grundstücks + Gebäude addiert werden. Von diesem Gesamtwert sollen nach dem Wunsch der Eltern vermutlich die beiden Schwestern je 1/2 bekommen. Teilen Sie daher den Gesamtwert durch 2, dann erhalten sie den Betrag. der auf jede entfallen soll.  Wer nun tatsächlich mehr als seine Hälfte erhalten hat (das werden Sie sein mit dem Teilgrundstück und dem ganzen Haus, während die Schwester ja nur den Teil des Grundstücks erhielt !) zahlt dem anderen den Differenzbetrag. So einfach ist das. Was schwierig sein könnte, ist der Wertansatz für das Grundstück ihrer Schwester. Wenn sie den niedrigen Wert vor 30 Jahren ansetzen, müssten Sie wesentlich mehr zahlen, als wenn - was ich vorschlagen würde - für das Grundstück der Schwester und Ihr Grundstück+Haus der heutige Wert angesetzt wird. Dann liefe die Rechnung darauf hinaus, dass Sie der Schwester praktisch nur die Hälfte des Wertes Ihres Hauses zahlen müssten, während sich die Werte der beiden Grundstücksteile gegenseitig ungefähr aufheben würden.bzw. nur die Differenz in Bezug auf die unterschiedlichen Größen der Grundstücksteile auszugleichen wäre.

 

www.erbrecht-heute.de › Erbrecht alphabetisch › Erbrecht V

Gängig ist das Prinzip des „vorzeitigen Erbes“ weiterhin in der Landwirtschaft und bei Forstbetrieben oder Betriebsübergaben. Kinder, die ihr vorzeitiges Erbe ausgezahlt bekommen, sind danach von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen

Es kommt darauf an wie das vor 30 Jahren geregelt wurde. Haben deine Eltern ihr das Grundstück auf dem Papier überhaupt übertragen? (Das kannst du herausfinden indem du Auskunft beim Amt beantragst)

Wenn nichts übertragen wurde gehört dir die Hälfte von dem Grund ihres Hauses sofern du als gleichberechtigter Erbe eingetragen bist (was der Fall sein sollte). Da auch mündliche Verträge/Abmachungen gelten, wirst du von ihrem haus wohl nichts bkeommen. (was auch ziemlich böse wäre dies zu verlangen)

Dir gehört dann die hälfte von dem gesammten Grundstückswert! ohne ihr Haus. Das muss nicht gleich sein mit der hälfte des Grundstückes. Dementsprechend musst einer von euch Beiden 50% des Wertes des Elternhauses dem anderen ausbezahlen, oder alles wird versteigert.

Wenn deine Eltern ihr das Grundstück verkauft/verschenkt haben, musst du vor Gericht unter umständen beweisen das dies als vorausgenommenes Erbe galt..Wenn das bewiesen ist, gilt die gleiche Regelung wie oben.

Solltest du das nicht hinbekommen was unwahrscheinlich ist, müsst ihr euch den rest teilen!

Du hast sicher nicht alleine Anspruch auf das haus deiner Eltern weil sie ihr eigenes haus auf dem Grundstück stehen hat.

Sehe ich das richtig das auf einem Grundstück 2 Häuser stehen?