Hauseigentümerin ist meine Frau / Haus ist jetzt nach Umbauarbeiten mehr Wert! Was steht mir zu?
Sachverhalt: Meine Frau und ich wollen uns scheiden lassen!
Wir haben 1991 geheiratet. Wir leben in Zugewinngemeinschaft. 1994 wurde meiner Frau von Ihren Eltern das Haus überschrieben. Hausübergabevertrag (Wohnung, Hof- und Fläche). Zu Kostenzwecken heisst es in dem Vertrag wird der Grundstückswert mit 220.000 DM bewertet. 1995 haben wir das Haus umgebaut, angebaut und das Dach ausgebaut. Neue Garagen gebaut. Hof gepflastet. Alte Gebäude abgerissen, Garten angelegt. Aus einen Einfahmilienhaus wurde ein Zweifamilienhaus (Eltern leben unentgeltlich in der unteren Wohnung). Das Haus und Grundstück ist jetzt heute ja viel mehr Wert - es wuden auch viele Arbeitsstunden von mir reingesteckt und wir haben auch ein Darlehen aufgenommen, welches sich heute noch auf ca. 48.000 € beläuft. Meine Fragen dazu: 1. Meine Frau ist Eigentümerin. Mir steht aber doch als Ehemann auch ein Zugewinn im Falle der Scheidung zu - oder? 2. Wie wird das Haus bewertet. Klar ist für mich ich kann das Haus und Grundstück jetzt schätzen lassen damit ich den jetzigen Werte des Hauses/Grundstück ermitteln kann. Da das Haus ja überschrieben wurde war ja ein Art Wert schon da, was ja sicherlich meiner Frau angerechnet wird als Anfangsvermögen - oder? Wie wird dieses dann bewertet. Nimmt man da die 220.000 DM die 1994 im Übergabevertrag festgesetzt wurden oder wie wird da gerechnet?
5 Antworten
Wenn deine Frau Alleineigentümerin ist, dann werden bei einer Scheidung nur deine Arbeitsleistungen und das was du an Geld reingesteckt hast bewertet. Das Darlehen habt ihr beide aufgenommen, das bedeutet da sie im Endeffekt die Nutzniesserin der Immobilie ist, wirst du aus diesem DArlehensvertrag entlassen. Deine Frau hat auf jeden Fall die besseren KArten, allerdings muss sie dir deine Arbeitsleistungen auszahlen. Wie das genau berechnet wird weiß ich nicht, aber mit leeren Händen gehtst du nicht. Aber die große Kohle wirst du auch nicht machen. Von der Vorstellung musst du dich frei machen. Was würdest du denn deiner Frau zugestehen, wenn es umgekehrt wäre ?
Deine Überlegungen dem Haus deine bald Exfrau kannst Du alle vergessen, für diesen Fall gibt ein ein Wunderschönes Verfahren heißt Sittenwidrichkeit!Das Haus wurde als Erbschaft überschrieben von Eltern auf das Kind,da Du schlauer Weise nicht im Grundbuch stehst gibt es nichts was Du beanspruchen kannst! Es ist noch eine Summe offen an Schulden die Ihr gemacht habt auf Ausbau ez diese wird verrechnet mit sogenannten Eigenleistungen die Du über Jahre erbracht hast! Du solltest Dich von der Vorstellung verabschieden, das Du aus deiner Frau etwas rauspressen kannst und egal ob Frau es nun macht oder Mann ganz unschön ,vor Gericht hast Du schlechte Karten! Aber im BGB sind genügend Gesetze wo Du siehst, dass Du nichts beanspruchen kannst!
Deine Arbeitsleistungen, die auch Eigenleistung genannt werden, kannst Du im Zugewinnausgleichsverfahren gepflegt vergessen. Die interessieren nicht die Bohne.
Natürlich fällt das Haus als privilegiertes Vermögen in AV Deiner Frau. Dieses Vermögen wird dann indexiert und zwar vom zeitpunkt der Übertragung bishin zur Zustellung des Scheidungsantrages (Stichtag).
Im Zugewinnausgleichsverfahren gilt Anwaltszwang. Du solltest einen Anwalt konsultieren.
Wenn eine Gütertrennung besteht, wirst Du wohl leer ausgehen.
Stehst du mit im Grundbuch oder ist deine Frau Alleineigentümerin?
Die Eltern deiner Frau haben das einzig ihrer Tochter überschrieben. Wenn du berücksichtigt worden wärst, dann wärst du mit im Grundbuch. Und nein, das Haus fällt nicht in die Zugewinngemeinschaft, nur deine beim Umbau erbrachten Leistungen.
nur sie steht im grundbuch. denke aber ist bei zugewinn doch unerheblich. sie bekam der haus erst nach der ehe und wir haben es umgebaut und geld reingesteckt. oder denke ich da falsch. klar ist mir, dass ihr der zumindest alleine der anfangswert des hauses als anfangsvermögen zusteht. oder?