Ist Hausbesitzer oder Niessbrauchnehmer für die Hausbesitzerhaftpflicht zuständig?

6 Antworten

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Zunächst einmal ist - meines Wissens nach - der Eigentümer für den ordnungsgemäßen Zustand der Wege, des Grundstücks und des Hauses verantwortlich. Das betrifft insbesondere auch den Winterdienst. Allerdings übertragen viele Eigentümer den Winterdienst sowie die Reinigung der Wege bzw. des Grundstücks (Laub !) auf den Nutzer der Wohnung. Somit wäre dieser dann verantwortlich, wenn jemand zum Beispiel wegen Glätte stürzt.

Ein anderes Problem hast Du (als Eigentümer) natürlich, wenn jemand bei Sturm durch herabstürzende Dachziegel verletzt wird. Dies kannst Du dann nicht auf den Nutzer der Wohnung übertragen. Allein schon deshalb solltest Du als Hausbesitzer diese Haftpflichtversicherung abschließen.

Apolon  17.10.2015, 13:40

Somit wäre dieser dann verantwortlich, wenn jemand zum Beispiel wegen Glätte stürzt.

Nein - die Verantwortung liegt immer beim Haus-Eigentümer. Der Geschädigte kann immer diesen Haus-Eigentümer verklagen.

Stelle dir mal vor, nach deinem Text wäre der Mieter verantwortlich, hat aber kein Geld und auch keine Versicherung darüber abgeschlossen.

Das ist Sache des Eigentümers.

Sache des Eigentümers, deine Mutter kann keine abschliessen.

Apolon  17.10.2015, 13:42

Sache des Eigentümers, deine Mutter kann keine abschliessen

So pauschal leider falsch.

Die Möglichkeit besteht, im Vertrag muss allerdings eingetragen werden, wer der Eigentümer ist.

Wer muss die Versicherung abschließen, meine Mutter, die auch Nutzniesser des Hauses ist oder ich als Eigentümer.

Mit Übertragung der Eigentümerrechte im Grundbuch bist Du verantwortlich für das Gebäude. Wenn durch das Grundstück, bzw. das Haus eine fremde Person geschädigt wird, kann er die Schadenserstattung beim Eigentümer des Anwesens einklagen.

Außerdem hat doch vermutlich gar nicht mehr die Möglichkeit sich um das Anwesen zu kümmern, geschweige denn sich um die Schadensmeldungen gegenüber der Versicherung zu kümmern.

Kontaktiere doch einmal deinen Versicherer bei dem du eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hast, denn unter Umständen ist das vermietete Ein- bzw. Zweifamilien-Haus in deiner PHV mitversichert.

Außerdem solltest Du auch einmal überprüfen, ob für dieses Gebäude eine Wohngebäudeversicherung besteht, bzw. diese noch zeitgemäß versichert ist.  Ich stelle sehr oft bei älteren Leuten fest, dass diese Wohngebäudeversicherung zwar besteht aber mit uralten Versicherungsbedingungen und meistens auch keine Hauserweiterungen, Anbauten, Umbauten usw. berücksichtigt wurden.

Ob deine Mutter dann diese Versicherungen zahlen muss, steht auf einem anderen Blatt.

Gruß Apolon

Heißt die Versicherung Niessbrauchnutzer-Haftpflichtversicherung?

Apolon  17.10.2015, 13:43

Heißt die Versicherung Niessbrauchnutzer-Haftpflichtversicherung?

Nur gibt es diese Versicherung nicht.

Wenn möglich bitte nichts mehr schreiben!