Was soll der ganze Quatsch für nur 2 Monate..

6 Antworten

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Weil das ihre Pflicht und Aufgabe ist,dich in Lohn und Arbeit zu bringen,auch wenn es nur für 2 Monate ist !

Ob dich dann tatsächlich ein AG - einstellen würde,wenn du das bei einem evtl.Vorstellungsgespräch zur Sprache bringst,das du ab Januar eine Festeinstellung hast,steht wieder auf einem anderen Blatt.

Also wenn du keine Kürzung bzw. Sperre deiner Leistungen möchtest,dann solltest du dich an die Regeln halten und das machen,was von dir verlangt wird.

Sorvahr 
Fragesteller
 07.10.2014, 17:28

Stimmt, ich erwähne einfach, dass die nicht lange was von mir haben werden, dann stellt mich eh niemand ein :D

Und ich habe erfahren, dass meine Krankenkassenbeiträge selbst trotz Sperre weitergezahlt würden.. also ist mir auch ne Sperre egal, Geld hab ich genug ^^

isomatte  07.10.2014, 18:48
@Sorvahr

Warum solltest du dann eine Sperre bekommen,wenn dich der AG - nicht einstellt,dann warst du halt für diese Stelle nicht geeignet ?

Es wird dich kein AG - einstellen,der von Anfang an weiß,das du evtl.nur 1 Monat da bist,wenn du eine laufende Weiterbeschäftigung hast,das ist für ihn nicht rentabel.

Dir steht das Geld nur zu, wenn Du auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Sonst nicht.

Und wenn es wider Erwarten doch kurzfristige Jobs gibt bis zur Wiedereinstellung im Januar, musst Du Dich auch darauf bewerben. Wobei dies je nachdem doch recht unwahrscheinlich ist...

Du willst Geld, also musst du dich an die Regeln halten.

Du kannst ja dem ganzen "Quatsch" entgehen, indem du dich eben gar nicht arbeitslos meldest. Das willst du aber auch nicht.

Was willst du denn in diesen zwei Monaten tun? Urlaub in Übersee machen? Du hast doch Zeit genug, deinen Auflagen nachzukommen.

Das Bewerbungsschreiben kannst du einfach als ÜBUNG ansehen.

Vielleicht kannst Du noch "Befreiung von der Ortsanwesenheit" ( 3 Wochen Urlaub) beantragen?!

isomatte  07.10.2014, 09:11

Wird man in den ersten 3 Monaten der Arbeitslosigkeit nur in Ausnahmefällen bekommen,wenn man z.B.einen gebuchten und bezahlten Urlaub nachweisen kann !

HugoGuth  07.10.2014, 09:47
@isomatte

Ich habe ja auch "vielleicht" geschrieben! Vielleicht hat er ja Weihnachten einen U. gebucht oder so!

isomatte  07.10.2014, 11:36
@HugoGuth

Das würde ihn erst von Bewerbungen befreien,wenn er die Ortsabwesenheit genehmigt bekommt !

HugoGuth  07.10.2014, 12:27
@isomatte

Meinte ich doch!

Sorvahr 
Fragesteller
 07.10.2014, 17:27
@HugoGuth

leider nein ^^

Wenn Dir die Forderungen vom Amt zuviel sind, tue dem Amt und der arbeitenden Bevölkerung einen Gefallen und verzichte auf das Arbeitslosengeld.

Sorvahr 
Fragesteller
 06.10.2014, 18:42

Das Arbeitslosengeld ist mir auch ziemlich egal um ehrlich zu sein ^^ ich will nur nicht die Krankenversicherung selbst zahlen müssen..

Trotzdem, da arbeite ich schon endlich mal in ner firma wo ich gerne bin und wir sind halt nur von januar bis november im einsatz und dann hat man wegen der kurzen zeit so viel stress mit dem dummen amt, dass einem die ganze lust am job wieder vergeht..

wotan0000  06.10.2014, 20:19
@Sorvahr

Bevor es die Schlechtwetterregelung im Baugewerbe gab, wurden die AN generell in den Wintermonaten entlassen und mussten sich arbeitslos melden. Die haben das auch überlebt, also stell Dich mal nicht so an.