für 2 Monate arbeitslos melden und in den Urlaub?
hey, ich mache zur zeit eine ausbildung, die mit bestehen der mündlichen prüfung endet. Ich weiß, das dies in der letzten woche von juni sein wird. den genauen tag weiß ich aber noch nicht. ich habe mich heute arbeits suchend gemeldet und unterlagen mit bekomme, die ich ausfüllen und wieder einreichen muss. Ich werde aber nur 2 monate arbeitslos sein, da ich im september wieder zur schule gehen werde. Ich hatte mir überlegt, anfang juli für 3 wochen nach russland zu fliegen. steht mir da noch arbeitslosengeld zu? kann ich direkt nach eintritt der arbeitslosigkeit in den urlaub fliegen?
werden ich überhaupt briefe von dem arbeitsamt kriegen? stehe ja nur 2 monate dem arbeitsmarkt zur verfügung.
und wenn ich die untelagen nächste woche alle einreiche, kriege ich dann einen termin zur vermittlung? oder kriege ich den erst wenn ich arbeitslos bin? bin ja jetzt nur arbeits suchend.
Danke schon mal im vorraus))
3 Antworten
Hallo
zunächst muss man sich auch als Arbeitsloser melden wenn man in Urlaub fährt da man in dieser Zeit für den Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.
Solltest du also einfach los ziehen und sie dir in dieser Zeit einen Termin oder einen Job-Vorschlag schicken den du nicht einhältst bekommst du eine Sperre und somit kein Geld! Da das sehr wahrscheinlich passieren wird (zumindest Termin) könntest du das melden auch bleiben lassen... Geld würdest du so oder so nicht bekommen, bist ohne Meldung aber auch nicht Krankenversichert.
Mein Tipp:
Rede offen und ehrlich mit dem Arbeitsamt!!
Das sind keine Unmenschen die dir verbieten in Urlaub zu fahren... da du eine Perspektive hast werden sie sicher keine Probleme machen! Wenn du aber deine Abwesenheit verschweigst musst du mit den Konsequenzen leben.
Deine Entscheidung
Alles gute
Wenn du beim Amt gemeldet bist dann musst du da auch deinen Urlaub "beantragen". Einfach so fliegen geht dann nicht. Du musst das deinem Vermittler mitteilen und der entscheidet dann. Meistens bekommt man gleich nach Abgabe der Unterlagen einen Termin beim Arbeitsvermittler.
steht mir da noch arbeitslosengeld zu?
Im Alg-Bezug gilt für dich die Erreichbarkeitsanordnung; heißt, du brauchst Genehmigung für Ortsabwesenheit, andern falls geht dein Leistungsanspruch für die Zeit der unerlaubten Abwesenenheit flöten.
und wenn ich die untelagen nächste woche alle einreiche, kriege ich dann einen termin zur vermittlung?
Den Termin wirst du idealerweise schon vor Ende der Ausbildung bekommen, da möglichst ein nahtloser Übergang gewährleistet werden soll. Regelmäßig gibt es Termine aber erst ab Arbeitslosmeldung.
stehe ja nur 2 monate dem arbeitsmarkt zur verfügung.
Ja und? Urlaubsvertretung, Saisonarbeit, Aushilfsjob geht immer ...