Arbeitslosengeld erstattungsanspruch eines anderen Leistungsträger

2 Antworten

Doch, genau das tut es. Da dir ALG I zusteht, bzw. auch für diesen zeitraum zugestanden hat, aber ALG II gezahlt wurde, wird das jetzt miteinander verrechnet.

Also, du hattest einen Anspruch gegen die Agentur für Arbeit, hast aber Leistungen vom Jobcenter erhalten. Das Jobcenter und die Agentur verrechnen nun aber die Ansprüche untereinander, das betrifft dich insoweit nicht, als das du keine Rückzahlungen leisten mußt. Die Briefe dienen nur der Information.

lgkp5002 
Fragesteller
 04.04.2013, 12:55

Hallo, Danke schon mal für die schnelle Antwort.

Also soweit ich jetzt verstanden habe bekomme ich das ALG 1 Geld was mir für 02 und 03 zugestanden hat vom Jobcenter? Weil bis jetzt haben dir mir nichts ausgezahlt.

Das bedeutet, dass Du nicht doppelt Geld in die Finger bekommst, das Du dann möglicherweise zurückzahlen musst, sondern das Geld direkt zwischen den Ämtern verschoben wird.

Das hat die Nachteile, dass man erstmal weniger Geld zur Verfügung hat, außerdem aufpassen muss, dass das hinterher auch korrekt berechnet wird und man darauf recht lange warten muss. Aber irgendwas (normalerweise Alg2) sollte laufend ausgezahlt werden, schließlich muss man ja von etwas leben können.