Arbeitslosengeld erstattungsanspruch eines anderen Leistungsträger
Hallo, Ich habe nun 2 Briefe bekommen und bin mir nicht ganz sicher was die zu bedeuten haben, ich tippe sie mal ein vielleicht kann mir einer weiterhelfen ..
Es geht darum das mir Arbeitslosengeld 1 zu steht, doch habe ich keine Auszahlung erhalten.Brief von der Arge:
Sie erhalten beiliegendes Schreiben zu Ihrer Kenntnis. Für die Zeit vom 01.02.2013 bis 28.02.2013 und vom 01.03.2013 bis 31.03.2013 wurde Ihnen Arbeitslosengeld 2 gezahlt.
Für diese Zeit steht Ihnen auch Arbeitslosengeld gem. $ 136 SGB 3 zu.
Der andere Leistungsträger hat für diesen Zeitraum einen Erstattungsanspruch gem. $ 103 des Zehnten Buches Sozialgesetztbuch(SGB X), der in der oben genannten Höhe durch die Agentur für Arbeit erfüllt wird. In diesem Umfang haben sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld gem. $ 136 SGB 3 mehr.
Brief vom Jobcenter:
Für die Monate 02 und 03 erhalten wir ihren Leistungsanspruch direkt von der Agentur für Arbeit erstattetIch lebe mit meinen Sohn in einer Bedarfsgemeinschaft, weil ich nur Teilzeit gearbeitet habe und mein Sohn noch zur Schule geht, also haben wir immer etwas ALG 2 bekommen für die Miete usw.
Doch seid ich mein Job verloren habe haben wir nicht mehr ALG 2 bekommen, als ich mit den Job auch, also es wurde uns für 02 und 03 nicht mehr bezahlt.
Ich versteh jetzt nicht ganz, wieso mir für 02 und 03 kein ALG 1 zusteht?
2 Antworten
Doch, genau das tut es. Da dir ALG I zusteht, bzw. auch für diesen zeitraum zugestanden hat, aber ALG II gezahlt wurde, wird das jetzt miteinander verrechnet.
Also, du hattest einen Anspruch gegen die Agentur für Arbeit, hast aber Leistungen vom Jobcenter erhalten. Das Jobcenter und die Agentur verrechnen nun aber die Ansprüche untereinander, das betrifft dich insoweit nicht, als das du keine Rückzahlungen leisten mußt. Die Briefe dienen nur der Information.
Hallo, Danke schon mal für die schnelle Antwort.
Also soweit ich jetzt verstanden habe bekomme ich das ALG 1 Geld was mir für 02 und 03 zugestanden hat vom Jobcenter? Weil bis jetzt haben dir mir nichts ausgezahlt.
Das bedeutet, dass Du nicht doppelt Geld in die Finger bekommst, das Du dann möglicherweise zurückzahlen musst, sondern das Geld direkt zwischen den Ämtern verschoben wird.
Das hat die Nachteile, dass man erstmal weniger Geld zur Verfügung hat, außerdem aufpassen muss, dass das hinterher auch korrekt berechnet wird und man darauf recht lange warten muss. Aber irgendwas (normalerweise Alg2) sollte laufend ausgezahlt werden, schließlich muss man ja von etwas leben können.