Was sind Buch- und Teilwerte im Rahmen einer Betreibsaufgabe?
An die Steuerfüchse:
Ich gebe mein Einzelunternehmen auf und übernehme dabei drei Wirtschaftsgüter in mein Privatunternehmen. Diese sind noch nicht vollständig abgeschrieben.
Jetzt wird im Betriebsaufgabe-Fragebogen nach einem Buch- und einem Teilwert für diese Wirtschaftsgüter gefragt.
Kann mir da einer etwas genaueres zu sagen und ob ich die beide paralell angeben muss, oder ob eine Angabe reicht?
1 Antwort
Hallo,
Buchwerte sind die Werte aus deiner Anlagenbuchführung, d.h. z.B. das Auto hatte per 31.12.2010 noch einen Buchwert von 5.000 € ,da es schon seit 3 Jahren im Betrieb ist und dementsprechend abgeschrieben wurde
Teilwerte sind die tatsächlichen Werte, die das Auto hat, also der Wert, den du bekommen würdest, wenn du das Auto verkaufst. Der ist ja zu 99% höher als der Buchwert.
Steuerlich gesehen ist ein Auto ja nach 6 Jahren abgeschrieben auf 50 Cent oder 1 Euro, hat aber natürlich noch einen höheren Wert wenn du es verkaufst.
Buchwerte lassen sich ja anhand der Buchführung sofort erkennen, Teilwerte werden z.B. von einem Sachverständigen erfasst. Das Finanzamt will natürlich immer einen hohen Teilwert feststellen, da du das WG ja in dein Privatvermögen umschichtest. Hoher Teilwert: Hoher Erlös = hohe Umsatzsteuerzahllast + hoher Gewinn. (Buchung nebenbei: Privatentnahme an Erlös aus dem Anlagevermögen + Umsatzsteuer (sofern mit Vorsteuer bei Kauf)).
Soweit klar? :-)
In der Praxis passiert bei Betriebsaufgaben durch den Unternehmer, Aufgabe wg. Tod etc. mit nicht aktivierten WG nichts. D.h. damals gekaufte Fachliteratur, Bürobedarf usw. wird nicht als fiktive Einnahme erfasst. Denn im Umkehrschluss waren die Sachen DAMALS Betriebsausgaben, da sie DAMALS betrieblich gekauft wurden. Wenn du Bewirtungskosten hattest, waren es ja auch damals Kosten, aber nur Dienstleistungen und keine "greifbaren" Gegenstände wie ein Kugelschreiber usw (keine Gewinnerhöhung bei Betriebsaufgabe). Die FÄ interessieren sich in der Praxis nur für die WG, die aktiviert wurden, da es zu Aufdeckung von stillen Reserven kommt.
Was aber beachtet werden muss, sind evtl. nachträgliche Einnahmen, vorallem wenn du deinen Gewinn mittels EÜR berechnest. Dann hast du ja u.U. im Jahr 2012 noch eine Umsatzsteuererstattung durch das FA (oder eine Zahlung für das IV. Quartal), die in Anlage G bzw. S erfasst werden muss.
Vielen, vielen Dank.
Da es sich hier nur noch um ein Notebook, ein Computer und einen Drucker handelt, brauche ich mir um entstandene stille Reserven auch wohl keine Gedanken machen.
Also nochmals: Vielen, vielen Dank!!!
Keine Urache. Die Ratschläge stellen aber keineswegs verbindliche Beratungen dar, es sind nur Tipps und Hinweise. Jedes FA kann anderer Meinung sein. Praxis und Theorie sind auch immer 2 paar Stiefel. In der Praxis interessiert es wie gesagt meist kein FA, wenn Kleinkram wie Drucker etc. noch vorhanden sind. Selbst abgeschriebene Schränke, die erst 15 Jahre alt sind und eigentlich noch einen Teilwert haben, sind den FÄ bisher egal gewesen.
Mehr als klar! Vielen, vielen Dank. Du vermagst es fachlich sehr gut, aber auch verständlich zu erklären.
Ohne jetzt ausverschämt zu werden: Weißt Du zufällig auch, wie das mit Wirtschaftsgütern ist, die nicht im Anlagevermögen stehen, aber bei einer Betriebsaufgabe dennoch ins Privatvermögen übergehen? Bspw. Fachbücher, GWGs, Büro-Kleinmaterial etc.