Aufgabe der Landwirtschaft / Hohe Steuern

6 Antworten

Also Fakt ist ja, dass LuF ein Spezialgebiet ist, auch für Steuerberater. Deshalb gibt es ja auch die Zusatzqualifikation "Landwirtschaftliche Buchstelle". Wer die nicht hat - also der normale Steuerberater wie du oder ich - wird sich in aller Regel in LuF nicht so sehr auskennen.
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Aus dem Bauch heraus käme ich in eurem Fall auf das Verpächterwahlrecht, aber dazu braucht man natürlich auch erst mal einen Pächter. Andererseits gehört dies zur Grundausrüstung eines Steuerberaters, auch wenn er nicht luf-spezialisiert ist. Wenn euer Berater nicht in diese Richtung denkt, gehe ich eher davon aus, dass die Voraussetzungen nicht vorliegen. Schließlich kennt er eure Situation weitaus besser als wir alle hier.

kuehlwallda 
Fragesteller
 27.05.2010, 11:26

Vielen Dank für den Tipp! Der Steuerberater ist von der landwirtschaftlichen Buchstelle! Von ihm haben wir auch die Information über den hohen Betrag bzw. die bestehende Problematik!Manchmal ist es einfach hilfreich mehrere Ideen zu hören... Bisher ist meine Schwester der Pächter, die gleichzeitig alles weiterverpachtet.Obwohl dies eine null auf null Rechnung ist, verlangt das Finanzamt zig verschiedene Formulare. Um nicht mehr re-investieren zu müssen, wäre ein Übergang ins Privatvermögen auf lange Sicht gesehen am hilfreichsten. Es besteht auch die Überlegung evtl. in ein Wohnhaus auf diesem Grundstück zu investieren, da der bisherigt Hof für ältere Menschen nicht mehr tragbar ist (keine Heizung, veraltete sanitäre Anlagen, ... eben ein altes Bauernhaus). Diesbezüglich haben wir uns aber noch nicht kundig gemacht! Hast Du evtl. einen Vorschlag?

EnnoBecker  27.05.2010, 11:44
@kuehlwallda

Also, um ehrlich zu sein, würde ich mich bei LuF zu weit aus dem Fenster hängen. Ich habe noch nie ein solches Mandat gehabt und auch nicht diese Spezialausbildung. Ich kann hier nicht helfen.
 
Euer Berater tut gut daran, euch die möglichen Varianten insgesamt aufzuzeigen, auch wenn er dafür mal ein bisschen tiefer nachdenken muss.

kuehlwallda 
Fragesteller
 27.05.2010, 20:03
@EnnoBecker

Danke mal für die Hilfe! Der Berater von der landwirtschaftl. Buchungsstelle wollte sich auch noch mal umhören! Aber falls Dir noch was einfällt ... gerne!

Die Einkommensteuer kann bei einer Betriebsaufgabe entstehen, wenn niedrigen Buchwerten hohe Teilwerte gegenüberstehen.Die Differenz kostet Einkommensteuer. Diese Differenz ist besonders hoch, wenn die Landwirtschaft schon lange besteht.Die Versteuerung kann nur hinausgeschoben werden, wenn die Landwirtschaft als "ruhender Betrieb" erklärt wird. Nebenbei: Die Betriebsleiterwohnung musste schon vor Jahren mit dem dazu gehörenden Grund und Boden erfolgsneutral entnommen werden. Dieser Teil der Hofstelle ist Privatvermögen. Insoweit kann keine Einkommensteuer mehr anfallen.Aber ich denke, das hat Euer Steuerberater bereits berücksichtigt.Gruß Helmuthk

Wenn ihr Mitglied beim Bauernverband seit lasst Euch da mal beraten und alle Möglichkeiten aufzeigen.

kuehlwallda 
Fragesteller
 02.06.2010, 18:43

Danke, Gute Idee!Zufällig haben wir kürzlich erfahren, dass es dort die Möglichkeit zum juristischen Beistand gibt!Aber das war mir bis dato auch neu!

Übergabevertrag oder auf mehrere Jahre verteilt schenken

newcomer  22.05.2010, 20:21

Fragt mal Notar, der Steuerfritz hat keinen blassen Schimmer

kuehlwallda 
Fragesteller
 22.05.2010, 20:37

Eine meine Schwestern führt seit mein Vater im Pflegeheim ist den Betrieb weiter! Sie hat alle landwirtschaftlichen Güter gepachtet und weiterverpachtet (welches auch Probleme mit dem Finanzamt mit sich bringt!) Bei einem Übergabevertrag bleibt doch damit alles wieder beim Alten, oder? Nur eine Person kann den Hof übernehmen und es bleibt Betriebskapital (und die anderen 3 würden somit wieder leer ausgehen)In unserem Fall kommt noch hinzu, dass unsere Eltern kein Barvermögen besitzen und wir sie mit monatlich 150,- Euro unterstützen (in meinem Fall waren dies bisher ca. 10.000 Euro)

newcomer  22.05.2010, 21:22
@kuehlwallda

ihr könnt eine Erbengemeinschaft bilden

kuehlwallda 
Fragesteller
 22.05.2010, 21:43
@newcomer

Müsste hierzu erst der Erbfall eintreten? In diesem Fall haben sich meine Eltern 1970 zum gegenseitigen Erben eingesetzt! Wenn meine Mutter also vorher stirbt, wäre der Erbe mein Vater und da er im Pflegeheim lebt ... (und das Vormundschaftsgericht immer zustimmen muss)...

newcomer  22.05.2010, 21:57
@kuehlwallda

es gibt da Klauseln aber genaueres kann euch nur ein Notar sagen

kuehlwallda 
Fragesteller
 22.05.2010, 21:59
@newcomer

Dankeschön für Deine Hilfe! Ich sehe schon, dass die Wege zum Anwalt, zum Notar und zum guten Steuerberater unumgänglich sind!

newcomer  22.05.2010, 22:01
@kuehlwallda

waren selbst in einer Erbengemeinschaft, aber nach Todesfall. Das 2. sprich Übergabe Lebensmittelmarkt und Landwirtschaft ging aber, trotz 4 Geschwister auch ohne viel Steuern über die Bühne. Es gibt einen Weg

Wenn dein Steuerberater keine Antwort darauf hat, ist er entweder ein schlechter Steuerberater, oder es gibt halt kein Hintertürchen. Ist doch mal was neues, dass Landwirte sich auch mal an unserem Sozialstaat beteiligen (Steuern zahlen, meine ich jetzt)

kuehlwallda 
Fragesteller
 22.05.2010, 20:33

Auch Landwirte bezahlen Steuern und haben hohe Auflagen. Im Vergleich zur Arbeit die hineingesteckt wird, kommt selten etwas raus. Kapital ist meist nur durch Bauland zu erwirtschaften und dieses Kapital muss gleichzeitig wieder in den Landwirtschaftlichen Betrieb fließen! Also nicht so einfach!

schlummi  22.05.2010, 20:35
@kuehlwallda

Mein Kumpel ist landwirt. 30 Jahre alt, italienischer Marmor im Haus (Neubau) Audi A 6 Baujahr 2010, Selgelboot auf dem Ammersee, 2 x jährlich Urlaub in Mexiko. Der ARME..... Aber auch der jammert, dass man es nicht mehr hören kann. Ihr tut mir soooooo leid.

schlummi  22.05.2010, 20:39
@schlummi

Ach ja, und jährlich ca. 35000 Euro Subventionen...

kuehlwallda 
Fragesteller
 22.05.2010, 20:51
@schlummi

Dann sollte ich mich wohl besser mit Deinem Kumpel unterhalten, denn der scheint es ja wohl eher Ahnung zu haben!

schlummi  23.05.2010, 07:41
@kuehlwallda

Vielleicht. Sicher ist nur eins: Zeig mir einen armen Landwirt und werde Tränen vergiessen. Bis dahin habe ich mit keinem Mitleid, der sein Geschäft nicht versteht. Jeder hier muß Steuern zahlen usw. Ich kenne keinen Handwerker der Subventionen erhält auf irgendwas (Milch, Vieh, Land, DIESEL usw) Also, bitte nicht jammern

EnnoBecker  24.05.2010, 13:09
@schlummi

Schlummi, als ausgewiesener Experte für Geschlechtsverkehr bist du selbstverständlich die geeignete Auskunftsperson, wenn es darum geht, die wirtschaftliche Situation einer Berufsgruppe zu beurteilen. Da wird dich sicher jeder gern um Rat bitten.

schlummi  24.05.2010, 19:34
@EnnoBecker

Hab ich etwa nicht recht??? Da ich selbständig tätig bin hab ich offensichtlich mehr Ahnung als du, nicht ärgern, Herr "Steuerberater".

schlummi  24.05.2010, 19:39
@EnnoBecker

Ach ja, noch was. Das du NICHT Experte für Geschlechtsverkehr bist, wundert mich auch nicht wirklich... und tschüsssssss

EnnoBecker  24.05.2010, 20:10
@schlummi

You made my day.

schlummi  24.05.2010, 20:48
@EnnoBecker

Huch, Fremdsprachenexperte ist er auch noch.