Beginnt die Abschreibung von anschaffungsnahen Herstellungkosten erst bei Fertigstellung?

3 Antworten

Hallo, ich würde sagen, es kommt auf die Art der zusätzlichen Kosten an. Wenn die Art der Fertigstellung nicht in 2018 abgeschlossen wurde, dann rechnet man es nicht zu den AHK des Hauses an in 2018. Und somit auch nicht in die BMG für die AfA.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

d.h., die rechnungen, die 2018 angefallen sind, werden erst bei fertigstellung in 2020 berücksichtigt

Die Abschreibung ist möglich ab dem Zeitpunkt der (Bezugs-)Fertigstellung. Wenn also erst in 2002 bezugsfertig, dann erst ab dem Zeitpunkt die Abschreibung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

danke. das gilt dann sowohl für anschaffungs- als auch herstellungskosten? Obwohl die rechnungen dann von 2018 und 2019 sind, werden diese dann zum 01.01.2020 (bsp. Bezug ab 01.01.2020) als AfA-Grundlage genommen

An sich fängt die Abschreibung erst mit der Fertigstellung an. Da werden dann eben alle Kosten die du über die Jahre darein investiert hast zusammengerechnet.

Was ich jetzt gerade nicht genau weiß ist der Teil der Eigennutzung. Für den darfst du ja eigentlich keine Afa ziehen, dafür aber doch eigentlich ab 2018 schon zumindest die Löhne der Handwerker bzw Haushaltsnahen Dienstleistung zu 50% ansetzen zumindest bis zur maximalhöhe laut Gesetz. Oder?