Beginnt die Abschreibung von anschaffungsnahen Herstellungkosten erst bei Fertigstellung?
Hallo zusammen,
Beispiel: 07/2018 Haus für 100.000 gekauft. 50:50 Eigennutzung bs. Vermietung. In 2018 ebenso für 10.000 mit Kernsanierung begonnen. 2019 weiter mit Kernsanierung für 90.000. Und 2020 dann nochmal 50.000 reingebuttert.
Beginnt die Asbchreibung der Anschaffungskosten (Bsp. 80%Gebäude ohne Grund) in der Steuererklärung 2018 und die anschaffungsnahen Herstellungskosten/nachträgliche Herstellungskosten erst bei Fertigstellung in 2020 oder beginnt die Abschreibung der Herstellungskosten auch bereits in 2018? Sprich, die 90.000 werden dann zum 01.01.2019 auf die Bemessungsgrundlage addiert.
3 Antworten
Hallo, ich würde sagen, es kommt auf die Art der zusätzlichen Kosten an. Wenn die Art der Fertigstellung nicht in 2018 abgeschlossen wurde, dann rechnet man es nicht zu den AHK des Hauses an in 2018. Und somit auch nicht in die BMG für die AfA.
d.h., die rechnungen, die 2018 angefallen sind, werden erst bei fertigstellung in 2020 berücksichtigt
Die Abschreibung ist möglich ab dem Zeitpunkt der (Bezugs-)Fertigstellung. Wenn also erst in 2002 bezugsfertig, dann erst ab dem Zeitpunkt die Abschreibung.
danke. das gilt dann sowohl für anschaffungs- als auch herstellungskosten? Obwohl die rechnungen dann von 2018 und 2019 sind, werden diese dann zum 01.01.2020 (bsp. Bezug ab 01.01.2020) als AfA-Grundlage genommen
An sich fängt die Abschreibung erst mit der Fertigstellung an. Da werden dann eben alle Kosten die du über die Jahre darein investiert hast zusammengerechnet.
Was ich jetzt gerade nicht genau weiß ist der Teil der Eigennutzung. Für den darfst du ja eigentlich keine Afa ziehen, dafür aber doch eigentlich ab 2018 schon zumindest die Löhne der Handwerker bzw Haushaltsnahen Dienstleistung zu 50% ansetzen zumindest bis zur maximalhöhe laut Gesetz. Oder?