’Gaming’ Laptop für Studium und Privates von Steuer absetzen möglich?
Hallo,
ich würde mir gerne einen neuen Laptop für mein Studium ab Januar kaufen. Mein alter Laptop ist 7 Jahre alt und tut es nicht mehr wirklich. Nun ist es so, dass der Laptop fast jeden Tag in der Uni gebraucht wird, ich aber natürlich manchmal zu Hause gerne etwas darauf spielen möchte und auch nach dem Studium. Ich bekomme durch die Uni Prozente auf gewisse Laptops und habe zwei nahezu identische Laptops gefunden. Die Auswahl war leider nicht so groß. Beide sollen mit Rabatt 719 Euro kosten. Beide sind wirklich sehr identisch, nur dass der eine Laptop ”Gaming” beinhaltet und dadurch eine größere Festplatte und eine bessere Grafikkarte besitzt. Der andere hat nicht das Wort ”Gaming” drin und besitzt dafür ein CD DVD Laufwerk. Da ich aber kein internes Laufwerk brauche durch mein externes, wäre natürlich also die bessere Wahl der ”Gaming” Laptop. Nun habe ich aber Angst, dass wenn ich diesen ”Gaming” einreiche, das FA ihn komplett streicht und nicht anrechnet. Bei ”normalen” Laptops kann man sie ja mittlerweile bis 8xx Euro sofort abschreiben.
Da ich ja nicht als Steuersünder auftreten möchte, würde ich jetzt gerne fragen, wie ich hier verfahren soll bzw. kann. Kann ich mir den Gaming Laptop kaufen oder eher den normalen, obwohl es wirtschaftlich gesehen Schwachsinn wäre?
Danke euch!
4 Antworten
Mein Tip, achte darauf, dass das Wort "Gaming" nicht auf der Rechnung erscheint. Es ist grundsätzlich klar, dass Du den Laptop für's Studium brauchst; und "Laptop" statt PC, weil Du den ständig zur Unterstützung mitnehmen möchtest.
Du schreibst von Abschreibungen bzw. Steuervorteilen beim FA. Ist doch nur interessant bei steuerpflichtigem Einkommen, das auch gemeldet wurde / wird. Hier ist der Hinweis der vollen / einmaligen Abschreibung meines Erachtens nicht richtig. Zum einen ist die max. Höhe der GWG-Grenze zu beachten, zum anderen werden Computer in der Regel 3 Jahre lang abgeschrieben. Vorsichtig bei Anschaffung in 2. Jahreshälfte; da wird im ersten Jahr nicht die volle Abschreibung berücksichtigt.
Natürlich kannst Du den Laptop in der Steuererklärung vollständig abschreiben, aber wundere Dich hinterher nicht über den anders lautenden Steuerbescheid. Ein Hinweis diesbezüglich im Str-Bescheid wird oft oberflächlich übersehen und den klugen Reden am Biertisch solltest Du interessiert skeptisch nachgehen.
Ich wünsche Dir viel Erfolg.
Hälftig ansetzen, klappt aus meiner eigenen Erfahrung fast immer ohne Zank.
Der Hersteller kann sein Gerät nennen wie er will, es wird keinen Unterschied machen wie das Finanzamt damit umgeht bzw umgehen muss. In meinem Bürorechner klemmt auch ne 1050ti das interessiert nicht ^^
Womit du wohl sicher gegen ne Wand laufen würdest wäre das Ding 100% anzusetzen das nimmt dir in aller Regel das Finanzamt nicht ab. Wie bereits geschrieben macht 50% oft keine Probleme.
Zuletzt könntest du noch überschlagen ob du dir überhaupt die Mühe machen musst. Je nach Situation könnte die ganze Arbeit überflüssig sein.
Für die steuerliche Absetzbarkeit ist maßgeblich für was das Gerät genutzt wird, nicht für was es der Hersteller gedacht hat.