Abgeschriebene Wirtschaftsgüter?

3 Antworten

Ist er defekt, ist er wirtschaftlich abzuschreiben. Da dies schon geschehen ist, ist er mit dem eventuellen Restwert von 1 Euro abzuschreiben. Sonst passiert nichts, was nur heißt, dass zu dem buchhalterischen Nichts ein tatsächliches Nichts hinzukommt. Es sollte der Entsorgungsbeleg hinzugefügt werden, ansonsten ein Eigenbeleg geschrieben werden.

Eine Entnahme hingegen ist mit dem Teilwert (in der Theorie der Wiederbeschaffungswert des Teils, wenn der Betrieb insgesamt verkauft würde, kein Mensch weiß wie der zu ermitteln wäre, meistens der Marktwert des gebrauchten Teils, was gewöhnlich auch nur auf eine grobe Schätzung hinausläuft, wenn du nicht gerade eine Liste wie die Schwackeliste hast) zu bewerten, umsatzsteuerpflichtig und erfolgswirksam.

Der Laptop wird als GWG laufen, ich kenne ich von früher so das man einen "Erinnerungswert" von 1,-€ in der FiBu lässt aber in der heutigen Zeit wird eigentlich alles auf Null abgeschrieben (hängt auch etwas vom Steuerbüro ab).

Wenn man den Laptop weg wirft, was ich nicht empflehen kann da das Gerät als Sondermüll zu handhaben ist würde ich eine entsprechende Notiz in den Unterlagen hinterlegen. Wenn Du den Laptop fachgerecht entsorgen lässt würde ich mir vom "Beseitigungunsunternehmen" eine entsprechende Bescheinigung ausstellen lassen bzw. die Rechnung kopieren und separat ablegen.
Wenn Du das Ding in Dein Privatvermögen überführst, was nur ohne Probleme bei einem Einzelunternehmen tätig ist UND Du dafür nichts bezahlst wird das Gerät trotzdem mit einem aktuellen Marktwert angesetzt und entsprechend als Privatentnahme eingebucht.
Solltest Du den Laptop verkaufen wirst Du das ja nicht verschenken sondern mit einem entsprechenden Wert tun.

Nur weil ein technisches Gerät komplett abgeschrieben ist, heißt es noch lange nicht das es auch nichts mehr wert ist. Wird es veräußert wird es entsprechend versteuert und als Einnahme erfasst.

Wenn das Laptop für Geld veräußert wird, ist es ein außerordentlicher Ertrag