Was passiert wenn man etwas im Praktikum kaputt macht?

7 Antworten

Zunächst mal liegt es nicht in der Verantwortung der Schule, wenn ein Praktikant bei einer Firma einen Schaden anrichtet. Insofern ist das keinesfalls ein Schaden wo irgendeine Versicherung der Schule greifen müsste.

Dann ist es grundsätzlich erst mal Angelegenheit der Firma selbst, sie kann übliche Gefahren die sich aus der beruflichen Tätigkeit heraus ergeben nicht auf den Praktikanten abwälzen. Hier greift bei einem Fremdschaden die eigene Betriebshaftpflicht, bei einem Schaden an der Firma selbst ist dies ein Risiko was die Firma selbst zu tragen hat.

Dennoch ergeben sich - egal ob Praktikant oder Angestellter/Arbeiter/Beamter - im beruflichen Bereich Konstellationen wo man selbst haftet. Dies betrifft nicht nur grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sondern auch ganz einfache Ungeschicklichkeiten können je nach Fall berechtigte Forderungen nach sich ziehen. Insbesondere die in öffentlichem Dienst Beschäftigten wissen was ich meine... Auch ansonsten gibt es genügend mögliche Fälle - was ist beispielsweise wenn ich aus Versehen privates Eigentum eines Mitarbeiters beschädige während gerade eine berufliche Tätigkeit ausübe?

Es kommt auch durchaus öfter vor dass der Arbeitgeber mit Forderungen kommt, die überhaupt nicht berechtigt sind. Und was macht man dann?

Dies alles ist aber normal überhaupt kein Problem, sofern man eine nur halbwegs vernünftige und aktuelle Privathaftpflicht hat. Dort sind nämlich schulisch veranlaßte Praktika mitversichert. Bei größeren Betrieben ist dies sogar Voraussetzung um ein Praktikum zu erhalten und muss diesen Firmen eine entsprechende Bestätigung der Versicherung vorlegen.

Also einfach bei der bestehenden Privathaftpflicht anfragen ob das mitversichert ist. Wenn nicht dann ist diese nicht nur in diesem Punkt entweder total veraltet oder schlicht und einfach grottenschlecht. Dann sollte man aber entweder der Tarif dort wechseln oder falsl die sowas überhaupt nicht versichern (was ich nicht glaube) lassen einen die Versicherer üblicherweise vorzeitig raus gegen Nachweis dass man dies anderweitig versichern kann und es auch macht.

Praktikum zählt zu beruflicher Tätigkeit, diese ist in keinem Fall von der privaten Haftpflicht erfasst. Diese heißt deswegen auch so.

Wenn während der beruflichen Tätigkeit "etwas kaputt geht" fällt das unter das unternehmerische Risiko des Arbeitgebers. Nur grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz kann der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter anlasten.

Kommt darauf an ob du grob fahrlässig oder absichtlich was kaputt gemacht hat. Wenn ja dann musst du selbst dafür zahlen, wenn nein hat der Betrieb für solche Fälle eigentlich immer eine Betriebshaftpflicht

der betrieb haftet nicht,sondern die schule

Also ich kenne das wenn jemand etwas klaut, beschädigt oder gar zerstört was teuer ist verliert man seinen Praktikumsplatz.. Die Versicherung... sollte es aber eig. auch zahlen. Solange du es nicht mit voller Absicht gemacht hast.

wenn du nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hast, zahlt das die Versicherung.