Freund hat mein Fahrrad kaputt gemacht, wie Versicherung?

7 Antworten

Ein Schaden muss unverzüglich der Versicherung gemeldet werden. Also geb deinem Freund die Rechnung er soll damit am Montag zu seinem Versicherungsmakler gehen.

Normalerweise meldet man den Schaden auch erst der Versicherung und repariert erst dann, es könnte also sein, dass die Versicherung deshalb nicht zahlen wird. Ich glaube allerdings , dass die wegen 50 Euro sich nicht so anstellen werden.

Zudem kann eine Versicherung auch bei einer Haftpflicht einen Schadensfreiheitrabatt gewähren, wenn dein Freund diesen vereinbart hat, lohnt es sich bei 50 Euro Schaden wohl eher den Schaden selber zu ersetzen.

Fazit: Mit allen Unterlagen am Montag zur Versicherung. Fals diese nicht zahlt, muss dein Freund dir den Schaden persöhnlich ersetzen.

Hatte die Haftpflichtversicherung dir denn bereits eine Reparaturfreigabe erteilt? Die hat erst einmal das Recht zu prüfen, ob deine Forderung überhaupt gerechtfertigt ist.

Im Nachhinein ist das schwer möglich.

Hat dein Freund denn überhaupt eine Privathaftpflichtversicherung? Nur so, die Auto-Haftpflicht ist nur für den unsinn zuständig, den man mit dem Auto macht.

Hat dein Freund den Schaden bei seiner Versicherung gemeldet, und diese mitgeteilt dass der Schaden repariert werden kann und sie die Kosten übernimmt?

Eigentlich ist es allein Sache deines Freundes, wie er den Schaden behebt. Ob er es selbst repariert, es zur Werkstatt bringt oder das seiner Versicherung auf den Hof stellt, kann dir eigentlich egal sein.

Er hätte das mal vor der Reparatur der Versicherung melden und einen KV einreichen müssen. Denn ab einem bestimmten Betrag wollen die Versicherungen ein Gutachten, ob sie die Rep. überhaupt noch lohnt.

Ob die das jetzt ohne Beweis bezahlen, glaube ich fast nicht.

Ich habe beweisfotos und Rechnung geht das so?

@wasawaswasswas

Wenn die Versicherung kulant ist, müsste es funktionieren.

@wasawaswasswas

Wie sieht man auf einem Foto, dass der "Entleiher" das Getriebe kaputt gemacht hat?

Selbst, wenn man den Schaden sehen kann, könntest du ihn ja auch immer noch selbst verursacht haben.

Du gibst die Rechnung deinen Freund mit der Forderung den Betrag dir zu überweisen.

Ob er den Schaden nun aus eigener Tasche bezahlt oder seine Haftpflichtversicherung einschaltet ist nicht deine Sorge.

Okay also Rechnung und beweisfotos reichen?