Was passiert wenn man beim Ladendiebstahl erwischt wurde?

6 Antworten

Sicher ist zunächst das Du das Hausverbot beachten musst und von Seiten der Fa. Netto eine Forderung von vermutlich ca. 50 Euronen auf Dich zukommt. Hierbei handelt es sich nicht um eine Strafe sondern um einen Pauschalsatz für den Aufwand den Du verursacht hast. Wenn die Sache nicht weiter verfolgt werden soll ist dann alles erledigt. Ansonsten wirst Du irgendwann von der Polizei eine Ladung zur Vernehmung als Beschuldigter bekommen, eventuell kann es auch ein Anhörungsbogen sein. Dieser Ladung musst Du, entgegen der landläufigen Meinung hier nicht folge leisten und das solltest Du auch nicht tun. Wenn es sich um das erste Mal handelt wirst Du danach irgendwann vermutlich eine Benachrichtigung über die Verfahrenseinstellung bekommen.

Solltest Du noch unter Jugendstrafrecht fallen so könnte es noch auf ein intensives Gespräch mit dem Staatsanwalt oder Jugendrichter kommen.

Mehr wird wahrscheinlich nicht passieren.

Kommt ganz auf den Detektiv an. Wenn er nochmal ein Auge zu drückt belässt er es bei Hausverbot, wenn nicht musst du mit einer Anzeige rechnen da egal was du klaust Diebstahl Diebstahl ist! Aber davon mal abgesehen, klauen ist echt uncool...Es gibt auch andere Möglichkeiten die zwar auch nicht legal sind aber die Chance erwischt zu werden gerringer sind und die Konsequenzen nicht so drastisch wären. Aber wenn du eine Anzeige bekommst, werden sie dich nicht zuhause aufsuchen und wenn es dein erstes mal war drückt der Richter (Staatsanwaltschaft) ein Auge zu und stellt das Verfahren ein. Mach dir wegen so etwas auf jedenfall gar keinen Kopf! Wenn du schon mehrmals geklaut hast oder andere Straftaten begangen hast wirste paar Stunden ableisten müssen:)

Er bringt dich ins Büro.. dir Polizei wird verständigt.. Anzeige erstattet die normalerweise immer mit einem sofortigen dauerhaften Hausverbot für den Laden und alle eventuellen Filialen einhergeht. Hat die Polizei die Ermittlungen beendet inklusive erkennungsdienstlicher Erfassung ( Fotos, Fingerabdrücke, Körpermaße), geht die Akte an den Staatsanwalt beim zuständigen Amtsgericht. Der Staatsanwalt entscheidet dann ob öffentliches Interesse besteht oder eher nicht. Wenn ja, kommt es zur Anklageerhebung und zu einem Prozess. Wenn nein, und der entstandene Schaden ist gering bzw. als Zeichen des guten Willens und der aktiven Reue bereits wieder ausgeglichen, kann er das Verfahren einstellen. Das würde dem Betroffenen dann in Form eines elektronisch erstellten Briefes mitgeteilt werden. Bei Prozess ist es sinnvoll, sich einen Anwalt zu nehmen, falls man wichtige Argumente hat, die in Zusammenhang mit der Tat stehen. Aber bitte nicht auf Biegen und Brechen abstreiten, wenn alles feststeht etc., das wird als uneinsichtig gelten und das Ansehen des Täters nicht gerade heben. Bei Tätern unter 18 kommt auf jeden Fall noch die Jugendgerichtshilfe ins Spiel, die den sozialen und familiären Hintergrund beleuchtet und vor Gericht gehört wird um eine Stellungnahme abgeben wird, die sich direkt auf das eventuelle Strafmass auswirkt. Bei Tätern unter 14 erfolgt keine Anzeige, aber Hausverbot für das betroffene Geschäft. Ist der Täter unter 14 und liegt die Vermutung vor, das die Tat in Verbindung mit Verletzung der Aufsichtspflicht des/der Erziehungsberechtigten einher geht, können u.U. die Eltern angezeigt werden.

Sakulos 
Fragesteller
 13.03.2014, 16:52

Polizei war keine da er hat mich nach meinem Ausweis gefragt ist damit ins Nebenzimmer gegangen und nach ein paar Minuten wieder gekommen hat mich den Zettel unterschreiben lassen(dachte das wäre das Hausverbot) und gesagt:" das wars, tschüss"

Wird wohl eine Anzeige.

wahrschl. wirst du per Brief erstmal von der Polizei vorgeladen, musst dann dort aussagen, was du gemacht hast und warum. dann vermerken sie dein vorgehen erstmal und es folgt eine Belehrung. du darfst dann zb. in einer bestimmten zeit nicht anderweitig gegen das gesetz verstoßen (schwarzfahren etc). ne härtere strafe dürfte eig. nich folgen