Beihilfe bei Ladendiebstahl?

8 Antworten

Wenn es zur Anzeige kommt kann es 1. verworfen werrden, 2. der Richter könnte Dir eine Verwarnung geben oder 3. zur Abschreckung Jugendarrest oder Sozialstunden geben. Ich wünsche Dir das Du nur eine Verwarnung bekommst es Dir merkst wenn es nochmal dazu kommt wird es nicht noch mal eine Verwarnung geben. Wie jung bist Du und Dein Freund? Ihr beide wollt Euch doch nicht die Zukunft verbauen und wenn Ihr beide auf dem Gymnasium seid und später mal Jura studieren wollt könnte es für Euch ein böses Erwachen zur Folge haben, deshalb laßt es lieber sein, OK?

Till7515 
Fragesteller
 24.06.2013, 16:05

14 er ist 15 und ja wir gehen aufs gymnasium. endlich mal einer der geschrieben hat welche Strafen möglich sind

heribert22  24.06.2013, 21:02
@Till7515

man sollte Euch beiden kräftig den Po versohlen da ihr in diesm Alter wissen müßtet das man sowas nicht tut und schlimme Folgen nach sich ziehen könnte.

Das war keine Beihilfe zum Diebstahl sondern gemeinschaftlich begangener Diebstahl. Ihr habt das Ding gemeinsam durchgezogen. Da spielt es keine Rolle, in wessen Tasche das von euch zusammen geklaute Teil letztendlich gelandet ist.

Alles abstreiten, nicht mit der Polizei reden, Aussage verweigern und vor Gericht behaupten du hättest von nichts gewusst und er habe alleine in seinem Interesse gehandelt, nicht in deinem.

Dein Freund kriegt ein bischen auf den Sack, als Ersttäter wird ihm aber auch nicht viel passieren. Generell gilt: In Deutschland kannst du eher irgendwo etwas aus einem Geschäft klauen als in Bayern einen Joint rauchen, da gibts mehr Ärger für ;)

washilfts  24.06.2013, 13:22

mach das ja nicht so, das wäre die größte dummheit. die haben euch auf video, sonst hätten sie euch nicht wiedererkennen können. wenn du schon mist gebaut hast - und das hast du bei gemeinschaftlichem diebstahl - dann steh auch dafür gerade.

DerCAM  24.06.2013, 13:28

Wird ihm alles nicht helfen, wenn sie (wie hier ja anscheinend geschehen) dabei beobachtet wurden, wie einer dem anderen Sichtschutz verschaffte, damit der dann was klauen konnte.

Bei jugendlichen Ersttaetern wird aber wirklich nicht viel passieren. Es sei denn, sie verhalten sich uneinsichtig und dokumentieren dies auch noch mit einer "Wir reden nicht mit der Polizei, sollen die uns doch erst einmal was beweisen" Haltung dokumentieren.

eine straftat beobachten und nichts dagegen unternehmen ist genauso strafbar wie sie selbst zu begehen...

Mitgehangen mitgefangen...

Andere Frage: wie hat er es überhaupt damit aus dem Laden geschafft? das ist doch alles elektronisch überwacht...da geht doch normal sofort der alarm los.

Gina02  24.06.2013, 13:19

Anders´rum! :)

Artus01  24.06.2013, 13:21
@Gina02

eine straftat beobachten und nichts dagegen unternehmen ist genauso strafbar wie sie selbst zu begehen...

Kannst Du mal angeben wo das steht ???

akuenzel95  24.06.2013, 13:28
@Artus01

ok, dann hab ich das wohl falsch formuliert.

juliana19  24.06.2013, 13:21

Es ist überhaupt nicht strafbar eine Straftat zu beobachten und nichts dagegen zu unternehmen.

Es sei denn es ginge um unterlassene Hilfeleistung in bestimmten Fällen aber ansonsten kannst du Pablo Escobar Chabo zugucken wie er 5 Zentner Koks in seinen Benz lädt und musst nichts dagegen unternehmen. Du kannst ihm sogar noch Beifall spenden und jubeln vive escobar und dir kann trotzdem keiner was.

DerCAM  24.06.2013, 13:22

eine straftat beobachten und nichts dagegen unternehmen ist genauso strafbar wie sie selbst zu begehen...

Das ist natuerlich falsch. Eine Straftat zu beobachten und nichts dagegen zu unternehmen ist keineswegs strafbar. Ist hier aber voellig egal weil hier ja sowieso beide zusammen im Team geklaut haben.

akuenzel95  24.06.2013, 13:27
@DerCAM

ok, dann hab ich das wohl falsch formuliert, aber das selbe gemeint wie du ;) tut mir leid :)

jurafragen  24.06.2013, 13:37

eine straftat beobachten und nichts dagegen unternehmen ist (...) strafbar

ach, ehrlich? Nach welcher Vorschrift denn bitte?

Ja natürlich wirst du auch mit bestraft, denn du hast deinen Freund doch beim Diebstahl unterstützt. Kannst nur hoffen, daß ihr vor einem Jugendgericht kommt, da sind die Strafen noch nicht so hoch. Ich rate euch alles zuzugeben und es so zu schildernm wie es war, nichts´ hinzufügen und nicht´s weglassen. LG vpn bienemaus63