Ladendiebstahl erwischt mit 17?

7 Antworten

Hallo,

zuerst einmal, von vollendetem Diebstahl spricht man, wenn Du durch den Eingang bzw. durch die Kasse gegangen bist, ohne die Ware zu bezahlen.

Wo wurdest Du vom Personal angesprochen?

Mit dem Schreiben einer Diebstahlsanzeige ist man noch nicht schuldig.

Es kommt noch eine Anhörung auf Dich zu, zumal Du den Vorwurf bestreitst.

Ob der Staatsanwalt dann die Klage anstrebt, hängt von Vorstrafen, der Sachlage, dem Wert und dem öffentlichen Interesse ab. Es ist eine Ermessensentscheidung seinerseit.

Über eine Strafe entscheidet dann ein Richter.

Sozialstunden, Geldstrafe sind realistische Strafen für Diebstahl.

Was hast Du angeblich entwendet?, Wo wurdest Du angesprochen. Wollte man von Dir keine Bearbeitungsgebühr von 100€?

Atemu1  03.04.2015, 14:16

In dm findest du keinen Art. der 100€uro kostet.

Das teuerste ist einne Akku-Zahnbürste Professional Clean Plus für 30€uro.

1992peggy  03.04.2015, 14:18
@Atemu1

Wer lesen kann ist klar im Vorteil Herr Kollege, ich schrieb Vertragsstrafe oder Bearbeitungsgebühr genannt, nicht einen Artikel der 100€ kostet. Da ist ein kleiner aber feiner Unterschied.

Ich bin Student auf dem hahn an der lps 

Strafanzeige und Sozialstunden womöglich Geldstrafe wenn du Glück hast keine Freheitstrafe.

Hast du schon vorstrafen gehabt?

Bis zum 21 Lebensjahr wird das Jugendstrafrecht angewandt.

Nach STGB § 243

In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1.zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in dem Raum verborgen hält,2.eine Sache stiehlt, die durch ein verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert ist,3.gewerbsmäßig stiehlt,4.aus einer Kirche oder einem anderen der Religionsausübung dienenden Gebäude oder Raum eine Sache stiehlt, die dem Gottesdienst gewidmet ist oder der religiösen Verehrung dient,5.eine Sache von Bedeutung für Wissenschaft, Kunst oder Geschichte oder für die technische Entwicklung stiehlt, die sich in einer allgemein zugänglichen Sammlung befindet oder öffentlich ausgestellt ist,6.stiehlt, indem er die Hilflosigkeit einer anderen Person, einen Unglücksfall oder eine gemeine Gefahr ausnutzt oder7.eine Handfeuerwaffe, zu deren Erwerb es nach dem Waffengesetz der Erlaubnis bedarf, ein Maschinengewehr, eine Maschinenpistole, ein voll- oder halbautomatisches Gewehr oder eine Sprengstoff enthaltende Kriegswaffe im Sinne desKriegswaffenkontrollgesetzes oder Sprengstoff stiehlt.

In den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 1 bis 6 ist ein besonders schwerer Fall ausgeschlossen, wenn sich die Tat auf eine geringwertige Sache bezieht.

Cupcake1300  03.04.2015, 14:04

*Studentin*

Ich denke, die Polizei wird gegen dich nichts ausrichten können, deine Eltern müssen jedoch ein kleine Geldstrafe zahlen, der Rest ist den Eltern in der Erziehubg überlassen

Ronox  03.04.2015, 14:01

Also haben die Eltern gestohlen? Oder wieso sollten sie eine Geldstrafe (von der Polizei?!) aufgebrummt bekommen?

Cupcake1300  03.04.2015, 14:03
@Ronox

weil er oder sie noch minderjährig ist..

InkognitoEyy  03.04.2015, 14:04

ja, er ist noch minderjährig. Eltern haften für ihre Kinder.

Akka2323  03.04.2015, 14:17

Deswegen gibt es die Sozialstunden, damit die Jugendlichen ihre Schuld nicht auf die Eltern abwälzen können. Geldstrafe nur, wenn man selbst Geld verdient.

Über die Anzeige werden deine Eltern informiert, weil du minderjährig bist.

Was dann dabei rauskommt, steht auf einem anderen Blatt.

Das erste mal das sie dich erwischt haben ? Vielleicht musst du die Ware bezahlen und kommst mit einer Verwarnung davon, lass dich überraschen ;)