Ich wurde das erste Mal beim Ladendiebstahl erwischt.. Kann mir einer sagen, was mich nun erwartet?

5 Antworten

Wenn das dein erstes Vergehen war, kannst du Glück haben, dass das Verfahren eingestellt wird. Aber das kommt ganz darauf an, evtl. musst du mit einer Geldstrafe rechnen.

Okay, ich hoffe es sehr. Ich habe echt Angst, dass ich deshalb Probleme mit Jobs bekommen könnte..

Strafrechtlich wird sehr wahrscheinlich gar nichts kommen. Du bist Erwachsen, weswegen Sozialstunden oder andere erzieherische Maßnahmen eigentlich nicht mehr gemacht werden. Du bist nicht vorbestraft und hast den Mantel nicht geklaut, um damit Deine Drogensucht zu finanzieren. Damit besteht kein öffentliches Interesse für ein Gerichtsverfahren etc. gegen Dich.

Irgendwann wird die Staatsanwaltschaft schreiben, dass das Verfahren gegen Dich eingestellt wurde.

Das Kaufhaus kann und wird ggf. irgendeine Art von Vertragsstrafe oder Kostenbetrag für die Aufnahme der Anzeige o.Ä. in Rechnung stellen (40 - 100 €). Das solltest Du zahlen, auch um der Staatsanwaltschaft keinen Anlass für weitere Schritte gegen Dich zu geben.

49,99 € - Na, das paßt ja noch...

Generell gehen Gerichte von einem geringfügigen Diebstahl aus, wenn ein Sachwert bis 50 Euro vorliegt.

Das Kaufhaus KANN Anzeige erstatten - wenn es das nicht macht, passiert gar nichts.

Sollte das Kaufhaus Anzeige erstatten, sollte man gegenüber der Polizei KEINE Angaben zu Sache zu machen und sich auf das Aussageverweigerungsrecht berufen oder vorher einen Rechtsanwalt hinzuziehen.

Einer Vorladung der Polizei braucht nicht Folge geleistet werden (wenn man nicht erscheint, gilt das als Aussageverweigerung - das hat keine negativen Folgen für das weitere Verfahren). Eine Vorladung der Staatsanwaltschaft müsste aber Folge geleistet werden - hier kann man dann aber auch die Aussage verweigern.

Das Verfahren könnte dann ggf. eingestellt werden - möglich ist dabei noch, daß die Einstellung mit einer Geldauflage an eine gemeinnützige Organisation verbunden wird.

Wenn es nicht eingestellt wird, kann ggf. noch Jugendstrafrecht in Frage kommen (Heranwachsende 18-20 Jahre). Hier käme dann als Verurteilung ein paar Stunden gemeinnütziger Arbeit in Frage.

In Anbetracht der allgemeinen Überlastung der Staatsanwaltschaften und Gerichte und der derzeitigen Coronalage wird es dann wahrscheinlich auch keine Gerichtsverhandlung geben, sondern es wird ein Strafbefehl erlassen.

Fazit

Nichts genaues weiß man nicht - alles ist möglich - eine Strafe würde sich aber im unteren Bereich bewegen und Gefängnis ist nicht zu erwarten - eine Verurteilung wäre auch noch in einem Bereich, indem man nicht als vorbestraft gilt (bis 90 Tagessätze).

Sollte das Kaufhaus Anzeige erstatten, sollte man gegenüber der PolizeiKEINE Angaben zu Sache zu machenund sich auf das Aussageverweigerungsrecht berufen oder vorher einen Rechtsanwalt hinzuziehen.

wieso sollte man keine Aussagen machen? Inwiefern ist das unklug ?

Anzeige und eventuell Geldstrafe

Weißt du, wie das dann abläuft?

@Chanara67

Die Polizei fängt an zu ermitteln, du wirst vorgeladen und der ganze SV geht dann an die Staatsanwaltschaft. Diese entscheidet, ob Anklage erhoben wird oder nicht.

Es wird eine Anzeige geben und eine Verhandlung. Entweder Geldstrafe oder Arbeitsstunden

Woher ich das weiß:Recherche

Ja, weißt du wie das dann abläuft?

@Chanara67

Du bekommst Post und wirst vorgeladen. Dann gibt es eine Verhandlung.