Beim Ladendiebstahl erwischt und jetzt?!

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Das war keine ladeninterne Anzeige .. die meisten Supermärkte/Kaufhäuser usw. haben eigene Formulare für die Erstattung einer Strafanzeige. Dieses Formular geht nun über die Polizei zur Staatsanwaltschaft. Evtl. wirst Du Dich bei der Polizei nochmal zur Sache äußern müssen (schriftlich oder bei einer Vernehmung). Sofern Du bisher nicht auffällig geworden bist, wird die Staatsanwaltschaft das Verfahren vermutlich einstellen (z.B. gegen eine Auflage die Du zu erbringen hast).

juergen04  09.05.2010, 11:32

Ergänzung: Bei der Polizei (und auch vor Gericht) MUSS sich kein Beschuldigter äußern. Er hat ein Schweigerecht (§ 136 StPO), über das er belehrt werden muß. Angaben ohne Belehrung sind nicht verwertbar.

PepsiMaster  09.05.2010, 11:44
@juergen04

gefährliches Halbwissen...

Bei der Polizei muss der Beschuldigte zur Vernehmung i.d.R. noch nicht einmal erscheinen, sofern die Daten zur Person feststehen. §136 bezieht sich in erster Linie auf die richterliche Vernehmung und wäre hier zunächst nicht einschlägig. Bei der Polizei ist §163 Abs. 3 wichtig, das Auskunftsverweigerungsrecht ergibt sich aus §55 StPO, nicht aus §136!!

Auch Angaben ohne Belehrung können u.U. verwendet werden, wenn es sich z.B. um eine sog. "Spontanäußerung" handelt

StyLez123  08.04.2012, 19:24

Nehmen wir mal an sie war zu dem Zeitpunkt 12Jahre alt und nach dem Vorfall ist nichts passiert ,also keine Briefe oder sonst etwas aber sie musste dem Supermarkt 50-80Euro direkt zahlen.

Gibt es jetzt irgendwo Einträge zu diesem Geschehen? Oder ist es so als wäre nie etwas passiert?

PepsiMaster  08.04.2012, 22:44
@StyLez123

Unter 14 ist man gem. §19 StGB schuldunfähig.

Diese Gebühr im Supermarkt ist keine Strafe, sondern eine Bearbeitungsgebühr (z.B. für den Ladendetektiv, Verwaltungskosten etc.).

Wenn es keine Briefe oder sonstiges gab, wurde der Vorfall vermutlich nicht der Polizei gemeldet (passiert bei Ersttätern im jeweiligen Geschäft) häufiger ... dann steht der Vorfall höchstens in irgendwelchen Akten des Geschäfts .. sonst wohl nirgendwo.

In der Regel gehe ich schon davon aus, das die Anzeige zur Polizei gesandt wird. Ladendiebstahl ist kein einfacher Delikt mehr, wird auch nicht als Ordnungswidrigkeit definiert sondern zählt schon zu den Straftaten. Da du schon über 14 bist, wirst du auch nicht mehr straffrei davon kommen. Denn ab 14 greift das JGG;das Jugendgerichtsgesetz. Dieses Gesetz hat noch erziehenden Charakter und nicht wie das Erwachsenenstrafrecht strafenden. Du wirst entweder eine dir zumutbare Geldstrafe oder viel besser Sozialstunden bekommen. Was auch richtig ist.

Du glaubst gar nicht was die Läden durch Ladendiebe an Umsatzverlust machen. Die versuchen ja durch ihren Umsatz die Kosten zu decken und möglichst noch Gewinn zu machen. Wenn sie dann durch solche Leute ihre Kosten nicht reinwirtschaften, müssen sie ihre Preise erhöhen, was dann letztendlich auf den Geldbeutel der ehrlichen Kunden geht. Denk darüber mal nach...

Ich hoffe, du erhälst eine anständige Strafe und gehst demnächst in ehrlicherweise einkaufen ->Dies nennt man auch Tauschgeschäft Ware gegen Geld.

Ich gebe zu, ich habe ganz früher auch mal lange Finger gehabt und Schminke bei Rewe mitgehen lassen und bin dabei erwischt worden. Dies ging dann auch zur Polizei, welche ihre Dienststelle genau gegenüber von diesem Laden hat. Hatte dann auch 1 Jahr Hausverbot. Nur bestrafen konnte man mich nicht dafür, da ich damals 13 Jahre alt war und somit noch nicht strafmündig. Strafmündig wird man ab 14 Jahren.

So viel von mir dazu...

lg, jakkily

Das geht mit Sicherheit zur Polizei und Du wirst eine Jugendstrafe in Form von Sozialstunden erwarten dürfen.

Deine Mutter hat wohl nur als Erziehungsberechtigte unterschreiben, die Strafanzeige stellt das Unternehmen.

Schon mal nachgedacht, wenn alle meinen, es ist ja nur ein geringer Wert, dass Fehlbeträge aus Diebstählen auf den Preis gerechnet werden. Also jeder Kunde zahlt.

Was du als lächerlich bezeichnest, bezahlen ehrliche Kunden drauf. Das wird zur Polizei gehen und du bekommst eine Geldstrafe.

Bei Diebstahl ist es Latte welchen Wert die Ware hat...Hast schon Glück gehabt das nicht die Polizei gerufen wurde.so haste nur 1 Jahr Hausverbot,und gut is...Laß es dir ne Lehre sein. Kann auch sein das im Nachhinein die Anzeige zur Polizei geht..aber in deinem Fall wird es wohl zuu geringfügig sein.

Volker13  08.05.2010, 23:34

Es ist nicht Latte, welchen wert die Ware hat! § 248a StGB sagt da was ganz anderes.

Elch67  08.05.2010, 23:43
@Volker13

Da steht:"Wird nur auf Antrag verfolgt"...Und wenn man xMal beim Diebstahl geringfügiger Sachen erwischt wird,gibts auch ne Strafanzeige.

wunhtx  09.05.2010, 11:11
@Elch67

Wer xmal bei Ladendiebstahl erwischt wird, wird nach Sozialstunden, nach einem Wochenendarrest, nach einer Bewährungsstrafe mit Sozialstunden dann letztlich sogar in den Jugendarrest müssen.

Da ist dann die Strafanzeige die harmlose Form der Ahndung.