was passiert wenn kinder unter 14 klauen? (weil die ja noch nicht strafmündig sind)

9 Antworten

Hallo,also ich hatte das mit meiner grossen Tochter mal Damals da war sie 13J alt ,(heute24J)mal erlebt,da hat sie in eimem Warenhaus mal einen Lippenstift mitgenommen und ist erwischt worden.Sie hatte für 1J. Hausverbot bekommen und ich musste sie bei der Polizei abholen.Sonst war Gott sei dank nichts nachgekommen. Aber das allein war Ihr eine Lehre und hat es auch Nie wieder getan. Viele Grüsse

Ein Kind unter 14 ist nicht strafmündig. Begeht es eine Straftat, wird zwar ein Ermittlungsverfahren eröffnet, dieses ist aber zwingend einzustellen, da das Kind eben noch nicht bestraft werden kann. Zurück bleibt allerdings ein Eintrag im Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister, da hier sämtliche Ermittlungsverfahren eingetragen werden. Das darf sich allerdings für das Kind nicht zum Nachteil auswirken, auch nicht, wenn es nach dem 14. Lebensjahr plötzlich vor Gericht steht.

Allerdings sind Kinder unter 14 Jahren durchaus "deliktfähig". Das bedeutet, daß sie die Konsequenzen ihres Handelns schon überblicken können. Deshalb kann man gegen sie nicht nur ein Hausverbot verhängen, sondern auch die "Fangprämie" einfordern. Wohlgemerkt: Vom Kind, nicht von den Eltern. Für die Eltern selbst entstehen hier keine Konsequenzen. Auch nicht, wenn das Kind häufiger auffällt.

Soweit alles richtig. Wird das Kind häufiger auffällig wird sich allerdings das Jugendamt einschalten.

Natürlich kann jemand unter 14 angezeigt werden.

Das man ihn nicht verurteilen kann heißt ja nicht das man nicht ermitteln kann. Und das wird auch alles bei der Polzei gespeichert, auch wenn das im Endeffekt keinen Einfluss auf ein mögliches späteres Verfahren hat.

Man kann das Kind natürlich verklagen wenn durch den Diebstahl ein Schaden entstanden ist, denn Deliktfähig ist man schon mit 7. Das kann dann teuer werden.

Aber die Polizei und das Jugendamt werden im Wiederholungsfall bei deinen Eltern auftauchen. Und ja, Maßnahmen können gegen die Eltern verhängt werden!

aber wird nichts irgendwo in die akte eingetragen? :O

Was für Maßnahmen sollen gegen die Eltern verhängt werden können?

bis 14 sind die kinder nicht strafmündig...also müssen die eltern für den schaden aufkommen...ich wette das gibt es aber auch ausnahmen wenn ein kind unter 14 z.b. 100x was klaut...