Darf ich mit 14 alleine ein elektronisches Gerät kaufen?

14 Antworten

Du darfst Dir ( "grobe Richtlinie" ) als beschränkt geschäftsfähige/r Jugendliche/r, Dinge kaufen, welche Du Dir üblicherweise von Deinem Taschengeld leisten kannst. (siehe § 11 BGB ) Und halt auch Dinge bei denen Du davon ausgehen kannst, dass Deine Eltern damit einverstanden sind.

Ansonsten können Deine Eltern derartige Käufe widerrufen.

Ob elektronisch oder nicht ist egal. Grundsätzlich darfst du kaufen, was du möchtest.

Allerdings werden dir die meisten Händler nichts verkaufen, von dem sie meinen, dass der Preis erheblich über deinem Taschengeld liegt. Denn ein solches Geschäft wäre ungültig und müsste rückabgewickelt werden, falls deine Eltern das möchten. Das ist vor allem dann problematisch, wenn die Ware bereits Gebrauchsspuren aufweist oder gar verbraucht ist.

Ich kenne einen Jugendlichen, der bekommt 500 € Taschengeld pro Woche, das ist mehr als mein Nettoeinkommen als arbeitender Erwachsener. Der kann sich so einiges leisten (er ist bei den Läden von Gucci, LV & Co. bereits gut bekannt und hat dort keine Probleme beim Einkaufen).

Mit 14 Jahren müsstest Du das eigentlich wissen, was Du darfst und was nicht.

Es gibt da diesen Taschengeld-Paragrafen. Was Du mit deinem Taschengeld oder auch mit deiner Ausbildungsvergütung bezahlen kannst, darfst Du auch kaufen. Ausgenommen sind Ratenkäufe und die Sachen, die allgemein nicht an Jugendliche verkauft werden dürfen. Desweiteren darfst Du noch keine Mobilfunkverträge abschließen bzw. wären diese ohne Zustimmung deiner Eltern nur schwebend wirksam und könnten daher von deinen Eltern widerrufen werden.

Stimmt, allerdings darfst du im Rahmen deines Taschengeldes einkaufen.

Ein USB -Stick wird Dir jeder Verkäufer verkaufen, der kostet ja auch nicht so viel.