Da ich heute 14 werde darf ich nun LEGAL mit meinen 19 Jährigen Freund zusammen sein?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Rechtlich seid Ihr JETZT auf der sicheren Seite. Allerdings solltet Ihr besser für Euch behalten, dass ihr bereits VOR Deinem 14. Geburtstag Sex miteinander hattet, denn dies ist (für Deinen Freund) als "Sexueller Missbrauch von Kindern" strafbar!

Anzeigen könnte das übrigens JEDER - also auch ein eifersüchtiger Nebenbuhler oder "aufmerksamer" Nachbar. Diesbezüglich solltet Ihr den Ball also flach halten und für die Zeit VOR Deinem 14. Geburtstag höchstens Händchenhalten zugeben.

Deine Eltern dürfen Dir übrigens weder die Beziehung noch Sex mit Deinem Freund verbieten, solange keine objektiven Gründe bestehen, die auf eine Gefährdung schließen lassen - also z.B. eine bestehende Sucht nach harten Drogen oder religiöses Sektierertum usw.

In jungen Jahren ist ein solcher Altersunterschied natürlich schon eine echte Herausforderung für die Liebenden und auch schon 2 oder 3 Jahre machen es Teenagern oft nicht leicht eine Beziehung auf Augenhöhe zu führen.  

Wenn der jüngere Partner zu etwas gedrängt wird, was er nicht möchte oder nur nachgibt, weil er glaubt dies dem Älteren "schuldig" zu sein, ist dies meist der Anfang vom Ende... .  

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das durftest du auch schon vor einem Jahr. Vor 2 Jahren, hättest du das auch schon gedurft. Genau genommen, hättest du du das schon mit 0 Jahren gedurft.

Das deutsche Strafrecht verbietet keine Kindes(liebes)beziehungen. Zusammensein darf man mit jedem den man persönlich will, und den (sofern man noch jung ist) die Eltern wollen.

Das einzige was das Strafrecht verbietet, ist Geschlechtsverkehr:

  • gegen den Willen der anderen Person
  • mit Personen unter 14 Jahren
  • unter Ausnutzung der höheren geistigen Reife die sexuelle Selbstbestimmung des Jüngeren übergeht (nur für die Konstelation über 21 Jahre + unter 16 Jahre möglich)
  • mit Schutzbefohlenen
  • unter Ausnutzung einer Zwangslage
  • gegen Entgeld

2 kleine Nachbesserungen:

  • unter Ausnutzung einer Zwangslage (nur wenn die betroffende Person unter 18 ist)
  • gegen Entgeld (nur wenn die empfangende Person unter 18 ist)

MOMENT MAL!

Das einzige was das Strafrecht verbietet, ist Geschlechtsverkehr...

...kann man SO nicht stehen lassen!

Verboten sind in Deutschland sämtliche SEXUELLEN HANDLUNGEN an/mit/vor einem Kind (unter 14) - d.h. bereits ein Zungenkuss oder Petting sind als "Sexueller Missbrauch von Kindern" strafbar - NICHT NUR der "Geschlechtsverkehr"!

Kinder und Jugendliche dürfen zwar miteinander befreundet sein und auch so etwas wie eine Beziehung führen - aber mehr als "Händchenhalten" ist erstmal nicht drin!

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

Legal ist es. Aber deine Eltern dürfen es verbieten. Und wenn sie jemals davon erfahren das ihr Sex hattet, können sie ihn anzeigen. Das ist keine Kleinigkeit, das ist eine Straftat. Hoffe ihr verhütet zumindest.

Anzeigen kann man zwar prinzipiell jeden, aber wenn der Beschuldigte keine Straftat begangen hat, ist eine Anzeige wirkungslos. Sex mit unter 18 Jahren ist gewiss nicht in jedem Fall eine Straftat. Siehe meine Antwort zu der Frage.

@Vando

Mit unter 14-jährigen ist es eine Straftat. Erst Recht da er schon erwachsen ist.

Die Eltern dürfen es NICHT verbieten, solange es keine objektiven Gründe gibt, die gegen den Umgang mit dem Partner sprechen - z.B. eine Sucht nach harten Drogen oder religiöses Sektierertum!

Aufgrund des Alters, des Berufs, der Haartracht oder den Tattoos und woran sich Eltern sonst noch gerne stören, ist ein Umgangsverbot NICHT zulässig!

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

Ich würde dir empfehlen dich auf die Schule zu konzentrieren. Mit 14 Jahren, ein Freund der 19 ist finde schon ziemlich grenzwertig. Später interessiert es niemand, aber aktuell?.. Dennoch wünsche ich euch viel Glück. Und ob es legal ist? Ja, solange deine Eltern sich da nicht einmischen.

Gruß

Niclas

Woher ich das weiß:Recherche

Und nach der Schule erstmal auf die Ausbildung konzentrieren. Und dann auf den Beruf. Beziehung bitte erst, wenn man Rentner ist.

Die Eltern haben da übrigens gar nichts mitzureden, sobald sie 14 ist.

@WatchingTheSky

Aufenthaltsbestimmungsrecht. Sie können den Kontakt verbieten :)

@NiclasKZ

Nein, nicht ohne dass das Kindeswohl gefährdet ist, was z.B. der Fall wäre, wenn er Drogendealer o.ä. ist. Ansonsten nein, dürfen sie nicht.

@WatchingTheSky

Ein Drogendealer ist schon ein harter Grund und schwammig, weil er müsste dafür verurteilt worden sein. Es reicht völlig aus, wenn sich die Eltern Gedanken machen um das Wohl befinden ihrer Tochter. Und bei diesem aktuellen Szenario würde ich dies auch so unterschrieben, weil eine beziehung mit einem 19 Jährigen als 14 Jährige ist sehr kritisch ist meiner Meinung nach.

Außerdem habe ich gelesen was die Fragestellerin noch so geschrieben hat und das finde ich sehr sehr kritisch.

@NiclasKZ
Es reicht völlig aus, wenn sich die Eltern Gedanken machen um das Wohl befinden ihrer Tochter.

Nein, tut es eindeutig nicht.

Und bei diesem aktuellen Szenario würde ich dies auch so unterschrieben, weil eine beziehung mit einem 19 Jährigen als 14 Jährige ist sehr kritisch ist meiner Meinung nach.

Tja, deiner Meinung nach. Andere Meinungen, die diesbezüglich gewichtiger sind, sehen das selbst bei 15 und 46 zum Teil anders:

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html