Was passiert, wenn ein Haftbefehl wegen nicht bezahlter Rechnung vorliegt?

9 Antworten

Nun kenne ich natürlich die Situation deines Freundes nicht, aber normalerweise bedeutet in einem solchen Fall Haftbefehl "nur", dass er zwangsweise bei Gericht vorgeführt wird, um eines "Eidesstattliche Versicherung" abzugeben.

Haftbefehle werden aber vom Gericht und nicht von der GEZ erlassen. Es muss also eine umfängliche Vorgeschichte geben.

Wird es wohl... da war schon mal was, dass er was nicht gezahlt hat, da wurde das auch angedroht.. aber jetzt meint er, es sei Ernst.. leider habe ich den Brief nicht gesehen.. er schiebt halt Panik und man kann kaum normal mit ihm reden..

@AlinaRO

Panik schieben und nichts tun ist keine Lösung. Er sollte den Brief heraussuchen, und dann solltet ihr gemeinsam schauen, was genau das Problem ist, um dann nach einer Lösung zu suchen.

Da der GEZ Nachfolger halbstaatlich ist, funktioniert das etwas anderes als bei privaten Schulden. Ein Gericht ist nicht nötig, sobald der Gebührenbescheid rechtsgültig ist und du nicht zahlst, kann das Finanzamt (was im Auftrag der GEZ handelt) tätig werden und Pfändungen beschließen. Daher ist es wichtig, nun auch über ein P Konto nachzudenken

@Jewi14

Aber die GEZ erlässt keine Haftbefehle.

@wedsawetrtzg

Ich weis nicht ob das die GEZ erteilt hat.. es ging jedenfalls um die Rechnung von knappe 1000,00 Euro die er nicht bezahlt hat.. komisch ist, er lebt wieder bei seiner Mutter, weil er zuvor mit seiner Ex zusammen gewohnt hat.. ist das noch nachträglich deswegen oder wie ... irgendwie versteh ich das ganze nicht so.. und mit Ihm reden, kann man momentan vergessen

@AlinaRO

Haftbefehle erlässt nur ein Gericht. Ich vermute, er wurde aufgefordert eine "Eidesstattlihce Versicherung" abzugeben und ist nicht hingegangen. Dann erfolgt eine Zwangsvorführung mittels Haftbefehl. Aber das ist reine Spekulation. Der Brief wird alles klären.

@wedsawetrtzg

Haftbefehl habe ich auch gar nicht erwähnt, wahrscheinlich wird dann ein Vollziehungsbeamter auftauchen, schauen ob es was pfändbares gibt und wenn nicht, die EV abnehmen und wieder verschwinden

Schulden machen ist keine Straftat, sonst müsste unter Bundesfinanzminister lebenslang, sogar die Todesstrafe bekommen.

Haftstrafe gibt es nur, wenn du die Eidesstattliche Erklärung nicht abgeben möchtest, mit Haftanordnung sollst du dazu gezwungen werden. Gibst du diese ab, passiert rein gar nichts.

Da die GEZ (halb)staatlich ist, wird so eine Erklärung auch nicht in die Schufa eingetragen, bei anderen privaten Schulden allerdings schon. Aber wenn du jetzt schon nicht deine Schulden zahlen kannst, hast du schon eine rabenschwarze Schufa.

Was du aber nun machen musst, ist dich an eine Schuldenberatung zu wenden, damit die für dich dein Leben und Schulden in Griff bekommt. Genauso wichtig ist es, sich nun über das P Konto zu informieren. Einfach nichts tun ist aber der falsche Weg.

""komische Sache.. teilweise meint er, er hätte keine Briefe bekommen..""

"Komisch" ist untertrieben. M.E. hat er Dir nicht einmal den Bruchteil der ganzen Wahrheit erzählt. Haftstrafe? Grundsätzlich nicht; aber: "Falls man jedoch auf ein GEZ-Schreiben falsche Angaben macht, kann dies einen Betrug nach § 263 Strafgesetzbuch darstellen." Quelle: http://www.recht-finanzen.de/contents/1372-ist-die-zahlungsverweigerung-von-gez-gebuehren-strafbar Da besteht offenbar noch eine Menge Erklärungsbedarf. Vielleicht tätest Du gut daran, ihm nicht mehr alles zu glauben.

alles glauben tu ich sowieso nicht.. ich denke mal es ist ihm mir gegenüber unangenehm.., weil er weis wie ich reagieren würde, aber zum Glück gibt es ja Mama, die mir die Wahrheit sagt.

@AlinaRO

Traurig, einen "Partner" zu haben, dem man nicht alles glaubt. Und: "er ist kein schlechter Mensch"....für mich ist jemand, der seine Partnerin anlügt, in der Tat "schlecht".

@kreuzkampus

anlügen tut er mich nicht direkt eigentlich ist er ein sehr ehrlicher Mensch, der mir alles sagt ohne Ihn jetzt mal in Schutz zu nehmen.. soooo lange sind wir jetzt auch noch nicht zusammen, dass er mir alles Private offenbart. Ich such nur nach einem Rat.. war noch nie in solch einer Situation

@kreuzkampus

Du musst zwischen vorsätzlichem Anlügen und einer Notsituation unterscheiden. Oft genug sind solche Menschen mit der Situation überfordert, haben panische Angst davor, dass es rauskommt. Natürlich ist Lügen nicht gut, aber hier kann man Verständnis entgegen bringen, versuchen, die Situation gemeinsam aufzulösen und dem Partner Hilfe bieten, dass so etwas nie mehr vorkommt. Dass der Partner sich, wenn er nochmal in so eine Situation gerät, frühzeitig Hilfe holt.

Hilfe nicht in dem Sinne, dass einfach irgendjemand die Schulden bezahlt, sondern Hilfe dahingehend, dass man mit ihm die Unterlagen sortiert, die ungeöffneten Briefe durchgeht und vielleicht auch mal einen Brief mit ihm entwirft, wie er in Kontakt mit den Gläubigern treten kann usw.

Und wenn die Situation verfahren ist die Hilfe in dem Sinne, dass man mit ihm mal zu einer Schuldnerberatung geht.

Davon unabhängig: Das ganz akute Problem eines Haftbefehls muss geklärt werden und angegangen werden.

Allein wegen Schulden wird in Deutschland niemand verhaftet.

Ist dein Freund seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen? Dann sollte er das einfach mal nachholen.