Was passiert mit den Haustieren wenn jemand im Gefängnis ist?

5 Antworten

Hi,

Das kommt drauf an, wenn derjenige sich vorbereiten kann , kann der Hund bei Bekannten, verwandten untergebracht werden. Oder eben kurzfristig in einer Pension, was dann eben entsprechend kosten verursacht. Natürlich kann auch ein beauftragtes Familienmitglied den Hund da rausholen und verpflegen, ich nehme an das man sich da mit den Rechtsanwalt oder auch mit den Betroffenen selber kurzschließen muss. Es ist ja weiter sein Eigentum. 

Das geht allerdings nicht wenn es ein Listenhund in den Bundesland ist wo man wohnt, da verliert man die Haltungserlaubnis und der Hund geht als Beschlagnahmung ins Tierheim. 

Wenn möglich kann ein Angehöriger oder Freund das Tier übernehmen. Geht das nicht kommt das Tier ins Tierheim.

Natürlich darf er das!

Ist besser, als wenn man es ins Tierheim geben m üßte, was mit ziemlichen  Kosten verbunden ist!

Das bestimmt der, dem das Tier gehört. Und wenn er keine Lösung findet, kommt das Tier ins Tierheim.

Klar kann die Familie das Tier aufnehmen