Auto Werkstatt Rechnung nicht erhalten, muss ich nach 14 Monaten bezahlen?

5 Antworten

1. nein, wenn du die Rechnung erhalten hättest, hättest du sie ja bezahlt oder widersprochen

2. nein, wenn überhaupt eine Rechnung erstellt wurde

3. nein, aber...

...Du solltest denen schon mitteilen, dass du keine Rechnung erhalten hast. Vielleicht ist die Rechnung auf dem Postweg verloren gegangen (was natürlich nicht Dein Problem ist).

Nur aus Neugier: War das ein Neuwagen?

http://www.finanztip.de/verjaehrungsfristen-bgb/

Da kannst du nachlesen ob sie verjährt ist!

Wenn nicht, dann nützt es dir nichts deine Mithilfe zu verweigern, spätestens wenn sie dir eine Mahnung schicken wirst du belegen müssen das du gezahlt hast...

Wie willst du beweisen, eine Rechnung bezahlt zu haben, die du nie erhalten und somit auch nie bezahlt hast? Die Verjährungsfrist sind 3 Jahre. Kannst du hier nachlesen: http://www.verjaehrungsfristen.org/rechnungen.php

Somit musst du sie, nach 14 Monaten wohl noch bezahlen, aber die sollten dir erst mal eine Rechnung schicken. Das ist deren Aufgabe, nicht deine.

Ich glaube 3 Jahre sind die verjaehrungsfrist

1.)  Nein, dass musst du nicht.

2.)  Nein. Die Leistung wird, wenn sie 14 Monate alt ist, aus Januar 2015 stammen. Demnach verjährt die Sache frühstens zum 31.12.2018 . ( §§ 195 und 199 BGB )

Wenn sie aus Dezember 2014 stammt, verjährt die Sache frühstens zum 31.12.2017 .

3.)  Nein, dass musst du nicht.