Als Deutsche Schulden in der Schweiz gemacht und nun wieder in Deutschland wohnhaft. Und nun?

11 Antworten

ist manchesmal schon grass wie die Leute hier mit kleinen Schuldnern umgehen.. sie als Straftäter titulieren usw. und jeder ist ein Straftäter der seine Schulden nicht bezahlt.. ist das hier so ein Ehrenkodex. Ich kann mich echt darüber aufregen wie das Damoklesschwert über dem Haupt eines kleinen Mannes bzw Frau schwebt und der Mob noch dazu beiträgt ihn an den Pranger zu stellen... aber was ist den mit den ganzen Spekulanten und Banken.. deren Chefs und Manager... die die ganze Kohle verzockt haben und anschließend vom Staat wieder aus der Scheiße geholt werden... und das Schlimmste sie sind schon wieder dabei und niemand haut ihnen auf die Finger... aber der kleine Mann der muß in den Kerker wenn er seinen Job verliert und in die Schuldenfalle hineingedrückt wird.... würde mal sagen wenn ihr auf jemanden losgehen wollt dann geht mal auf die Straße und protestiert vor den Banken

Ich möchte auch mal etwas fragen, ich habe in der Schweiz einige Schulden gemacht und bin ddann dort arbeitslos geworden. Nun möchte ich wieder nach haus und neu anfangen ich mache ab nächstem Jahr eine neue Ausbildung in Deutschland. Nur was mache ich mit den Schulden die werde ich in 10 Jahren nicht zahlen können. Wenn ich in Deutschland bin werde ich sicher irgendwann Post bekommen von meinen Gläubigern und ich möchte mich auch nicht verstecken das sie mich suchen müssen, es soll legal bleiben. Aber bringt es mit was wenn ich in Deutschland in Insolvenz gehe? Weil ich kann es echt nicht tilgen auch wenn ich wollte.

An Deiner Stelle würde ich versuchen, die Schulden irgendwie zu zahlen. Setz Dich einfach mal mit Deinen Gläubigern in Verbindung. Solltest Du Deine Schulden nicht bezahlen, kann ich Dir nur empfehlen, nicht mehr in die Schweiz zu kommen, Du wirst auf der Stelle und am Zoll zahlen müssen. Siehe auch 48Clemens, oben.

Es gibt das sogenannte LugÜ abkommen was seit 1. Jan 2011 in Kraft ist, grundsätzlich kann damit ei gültiger Schweizer Titel in Deutschland vollstreckt werden. Der Aufwand ist allerdings hoch da erst Klage geführt werden muss und sich so für die meisten Gläubiger die Frage stellt ob es sich lohnt. Auch stellt es sich bei Bussen und Steuern anders dar, da das abkommen nur zivilrecht tangiert. Die Gefahr der Zugriffnahme aus der Schweiz ist gegeben aber nicht für Bussen und Steuern. Generell wird wohl auf die Verfolgung verzichtet werden aufgrund der anwaltlichen Kosten.

BEZAHLEN, oder wie hast du dir das vorgestellt.