Mahnverfahren nach Abmeldung in´s Ausland möglich?

5 Antworten

natürlich kann er das. Eine Flucht ins Ausland schützt nicht vor dem Vollstrecken von Mahnbescheiden. Im Gegenteil. Man kann ja davon ausgehen, daß im Ausland dann Etwas zu holen ist. Es dauert vielleicht etwas länger. Aber es wird passieren

woraus schließt du denn, dass der Schuldner ins Ausland verzog?

Wenn die Post mit dem Vermerk „Unbekannt verzogen“ zurück läuft, dann wendet man sich zunächst an das Einwohnermeldeamt und holt eine Auskunft ein. Falls dort auch kein Aufenthaltsort bekannt ist, dann teilt man unter Nachweisführung dieses dem zuständigen Mahngericht bei der Beantragung des Mahnbescheids mit. Der Mahnbescheid wird denn halt öffentlich zugestellt.

Falls der Gläubiger ins Ausland verzog, beachte bitte die Hinweise im folgenden Link; http://www.online-mahnbescheid.de/infos_026.html

Kann er... Wenn sich der schuldner im ausland befindet, kann das gericht im schlimmsten fall einen int. Haftbefehl ausstellen, den auch fremde behörden vollstrecken würden... Bei kleineren sachen wirds schwieriger, da kommts dann drauf an wohin der schuldner verschwunden ist.. aber auch hier ist der arm des gesetzes lang :-)

Naja, einen internationalen Haftbefehl wg. Schulden gibt es nicht.

Ja das ist möglich und war schon immer möglich, seit 2005 gibt es das Lug, da werden Vollstreckungsbescheide auch im Ausland anerkannt, oder der Gläubiger beantragt einen Internationalen Vollstreckungsbescheid auch seit 2005 kein Problem mehr.

Wieso sollten sich Schulden mit dem Verzug ins Ausland nach gesundem Menschenverstand erledigt haben? Natürlich nicht.