Darf ein Schlüsseldienst nach schneller Absage und ohne Begründung Kosten geltend machen?
Hallo, am 30.11 2014 wurde mir beim Weggehen (Nacht von Samstag auf Sonntag) Tasche samt Schlüssel geklaut. Nachdem mein Freund meine Wohnungstür zunächst nicht öffnen konnte, rief er (mein Handy wurde auch geklaut) einen Schlüsseldienst, leider einen sehr umstrittenen, wie ich inzwischen in versch. Foren lesen musste. Da uns eine Wartezeit von mindestens 2 Stunden vorausgesagt wurde, versuchte mein Freund erneut, die Tür zu öffnen und es klappte. Wir haben den Schlüsseldienst abgesagt, dazwischen lagen exakt 15 Minuten (Bestellung um 06:28, Absage um 06:43), was auch so auf der Rechnung vermerkt ist: Anfang Februar bekam ich eine Rechnung über 149 Euro, für welche Leistung konkret ist nicht vermerkt, dort steht nur „Einsatzpauschale“. Nachdem ich mich in einem Verbraucherforum schlau gemacht habe, wo jemand fast exakt dasselbe Problem mit demselben Schlüsseldienst hatte, habe ich per Einschreiben mit Rückschein widersprochen. Mein exakter Wortlaut, bei dem ich mich bei der Antwort eines Anwalts auf orientiert habe: „ich nehme Bezug auf Ihre vorgenannte Rechnung, die ich hiermit zurückweise. Zum einen, da der Auftrag ordnungsgemäß und zeitnah storniert wurde. Zum anderen ist die Einsatzpauschale nicht näher begründet. Da der Nachweis fehlt, bereits tätig geworden zu sein, haben Sie kein Recht, Kosten geltend zum machen. Auch die Tatsache, dass Sie beim ersten Anruf eine Wartezeit von mindestens 2 Stunden veranschlagt hatten (da Sie noch mit einem anderen Kunden beschäftigt waren) und die Absage des Auftrags unsererseits nur 15 Minuten später erfolgte, spricht dagegen, dass Sie tätig geworden sind. Für den Anruf habe ich auch einen Zeugen, da mein Freund für mich angerufen hatte.“ Gestern habe ich eine Mahnung bekommen und der Handwerker verlangt jetzt mit Mahnkosten 154 Euro und droht mit Inkasso bei Nichtzahlung in den nächsten 8 Tagen, geht dabei aber nicht auf mein Einschreiben ein, obwohl er es erhalten hat (Rückschein mit Empfangsbestätigung habe ich nämlich). Dieses Vorgehen sei bei dieser „Masche“ normal, habe ich den weiteren Antworten des Anwalts in dem Forum entnommen und man solle erneut widersprechen/auf den ersten Widerspruch hinweisen, wieder per Einschreiben mit Rückschein.
Reicht das, nocheinmal zu widersprechen? Darf der Schlüsseldienst diese Summe – ohne sie näher zu erklären – verlangen? Nachdem eine Wartezeit von über 2 Stunden veranschlagt wurde, kann der Handwerker ja noch nicht auf dem Weg gewesen sein. Und selbst wenn, diese Summe übersteigt doch „normale“ Anfahrtskosten? Wenn ich jetzt widerspreche und das tatsächlich an ein Inkasso-Unternehmen weitergegeben wird, mit welchen Kosten und Konsequenzen habe ich dann zu rechnen? Wäre im Notfall ein „Gegenangebot“ eine gute Lösung, damit die Sache vom Tisch kommt? Was wäre in diesem Fall eine akzeptable Summe für etwaige Anfahrtskosten? Oder bin ich im Recht und soll es drauf ankommen lassen? Ich wäre sehr dankbar für Antworten, Tipps und Erfahrungen. Danke, Johanna
5 Antworten
Einmal widersprechen reicht, und danach muss man auch definitiv keine Inkassokosten mehr bezahlen. Mit dem Rückschein lässt sich ja auch das Bestreiten belegen, und der Freund kann die schnelle Absage bestätigen. Soweit alles richtig gemacht.
Inkassos dürfen eigentlich keine strittigen Forderungen eintreiben, sondern nur "schlafende" Schuldner aufwecken - Versuche, mit Drohszenarien strittige Forderungen durchzudrücken, sind rechtswidrig und müssen natürlich erst recht nicht bezahlt werden!
Bleibt also nur, auf einen evtl. gerichtlichen Mahnbescheid zu achten und dem ggf. zu widersprechen. Evtl. muss man sich auch gegen Klagen verteidigen, was ich aber in dem Fall für unwahrscheinlich halte (das ist eher bei Senioren und sozial schwachen Opfern gängige Praxis).
Bleibt das Übliche: unseriöse Forderung, die wohl nicht eintreibbar ist, wo sie also mangels rechtlicher Substanz wohl noch eine ganze Weile Drohzirkus machen werden!
Ich sehe es als Nichtjurist genau so wie du. Ich würde noch einmal und letztmalig per Einschreiben und Rückschein der Forderung widersprechen. Weiterhin würde ich den Schlüsseldienst auffordern einen gerichtlichen Mahnbescheid zu erstellen, dem werde ich widersprechen und bei Aufrechthaltung seiner Forderung dem Gerichtsverfahren in Ruhe entgegensehen.
Natürlich, der Zirkus ist ja in der Stadt. Darum biete ich die Abkürzung zum Finale (gerichtlichen Mahnbescheid) an.
Der MB ist allerdings mit 25€ recht teuer, so dass sie es womöglich noch eine Weile mit Mahn- und Inkassoterror versuchen. Vielleicht auch in der Absicht, dass nicht mehr genau auf die Mahnpost geachtet wird und dann der gerichtliche Mahnbescheid unwidersprochen bleibt. Das übliche Spiel, wie man es eben von Abzockern kennt.
32€ ;-)
Zusätzlicher Hinweis: bei diesen Preisen, ohne dass etwas getan wurde und ohne dass die jemals vor Ort waren, könnte man hier ggf. auch mal Strafanzeige wegen Nötigung erstatten. Je nachdem, wie groß die Drohkulisse noch wird. Solche Preise sind selbst mit Anfahrt jenseits von gut und böse. Seriöse Schlüsseldienste haben für den Kompletteinsatz (also dass die tatsächlich rausfahren und die Tür aufsperren) in der Nacht selten mehr als 150€...
Ich sehe das genau so, allerdings kommt dazu, dass das alles Sonntag Morgens passiert ist, da KÖNNTE man höhere Preise schon verstehen – Also wenn jemand gekommen WÄRE und auch etwas getan HÄTTE. Ich warte mal ab, wie weit die moch gehen und wie penetrant es wird und erkundige mich dann ggf. wirklich wegen einer Anzeige. Also ob mich die geklaute Tasche nicht schon genug gekostet hätte... Danke auf jeden Fall für den Hinweis.
Informiere dich bei der örtlich zuständigen IHK oder beim Verbraucherschutz, wie viel seriöse Schlüsseldienste Sonntags bei so etwas normalerweise nehmen für den Kompletteinsatz. Wie gesagt ist das selten mehr.
Hallo,
du wirst es sehr schwer haben, gegen diese Rechnung anzugehen.
Sie werden erklären, das schon diverse Vorbereitungen getroffen wurden, um deinen Auftrag auszuführen.
Das Gegenteil kannst du nicht beweisen.
Als Beispiel, nimm den Abschleppdienst von Fz. Die nehmen, auch nach Absage, meist ihre Anfahrtkosten.
Die einzige Möglichkeit besteht darin, laut meiner Ansicht, setze dich mit der Firma in Verbindung, und versuche die Kosten angenehmer zu gestalten.
Viel Glück.
Gruß
Der Daumen hoch war falsch!
Welche Vorbereitungen trifft ein Schlüsseldienst? Das Servicecenter meldet an den Fahrer welcher noch im Einsatz ist (2 Stunden). Dann storniert sie den Auftrag 15min später. Fahrer hat noch keine Leistungen für den Auftraggeber erbracht. Macximale Leistung waren Anbnahme und Storno des Auftrages, das rechtfertigt keine Kosten in geforderter Höhe.
Nun,
nicht so schnell.
woher willst du das alles wissen ?.
Du denkst es dir. Die werden schon eine Geschichte erzählen, das z.B. ein Fahrer angerufen wurde, der dann zu Auto ging, ohne Handy, also nicht erreichbar, dann, nach ca. 15 -20 Minuten sich aus dem Fz meldete, und somit jetzt erst erfahren konnte, das der Auftrag abgesagt wurde.
War nur ein Beispiel von vielen.
Gruß
Diese Schlüsseldienste, vom Typ AAA wie Abzocke, denken sich viele Geschichten aus. Im Ernstfall müssen sie es auch belegen. Und bei einer angekündigten Wartezeit von 2 Stunden ist es sehr unwahrscheinlich, dass da ein Handwerker gestiefelt und gespornt in Warteposition ist und sofort losfährt. Und fast 150€ wären da nie drin! Das wäre eher für eine komplett ausgeführte Öffnung angemessen.
Es gibt genügend qualifizierte Verbrauchertips, wie man Abzock-Schlüsseldienste abwehren kann! Dazu braucht man keine ahnungslosen GF-Teilnehmer oder schlimmstenfalls Abzocker-Sockenpuppen, die zum Immer-alles-zahlen drängen!
der dann zu Auto ging, ohne Handy, also nicht erreichbar, dann, nach ca. 15 -20 Minuten sich aus dem Fz meldete,
Wie soll er sich denn ohne Handy aus dem Auto melden?
Schlechte Antwort, Typ "immer alles zahlen oder um Gnade betteln".
Die Forderungen dieser unseriösen Schlüsseldienste wurden schon x-mal erfolgreich bekämpft, und bei angekündigter Wartezeit von 2 Stunden und Absage nach 15min ist da nichts vorbereitet.
Außerdem verlangen die eine angebliche Pauschale - wo ist die denn bitteschön vereinbart worden, und wofür fast 150€? Und selbst, wenn die Typen wirklich an die Tür kommen und dann irgendwelche Monsterpreise verlangen, hat man zu dem Zeitpunkt immer noch keinen Vertrag und muss nicht mal die Anfahrt bezahlen, zumindest nicht, wenn ein geringerer Festpreis vereinbart wurde.
Das Gegenteil kannst du nicht beweisen.
Glücklicherweise muss derjenige den Beweis antreten, der etwas fordert und etwas für sich Günstiges behauptet. Als "Kunde" muss man lediglich bestreiten.
Zudem war ja niemand vor Ort, es kam niemand, es war also niemand unterwegs.
Und schließlich sind die Kosten selbst drastisch überzogen fürs Nichts-Tun. Näheres verrät einem beispielsweise die IHK. Die kennen das Geschäft. Da werden dann locker mal vor Ort, wenn solche unseriösen Schlüsseldienste ankommen, 400€ oder 500€ draus gemacht. Das funktioniert nicht, denn so etwas geht zivilrechtlich in den Bereich der Sittenwidrigkeit und strafrechtlich ggf. in den Bereich des Wuchers/ der Nötigung.
Da ich die Sache inzwischen ausgestanden haben dürfte, können ja vielleicht auch andere davon profitieren: Nachdem ich drei mal mit per Einschreiben mit Rückschein widersprochen habe, habe ich nichts mehr gehört. Also inzwischen seit 3 Monaten und denke, es hat sich erledigt. Hartnäckig bleiben lohnt sich also!
Danke für eure Antworten!! Wenn ich diesen gerichtlichen Mahnbescheid fordere, kürze ich die Sache also im besten Fall ab, mache aber auch keinen Fehler, wenn ich ihn nicht fordere, oder? Lieber würde ich den Handwerker und seine Froderungen ins Leere laufen lassen, als darauf weiter einzugehen, besonders wenn bzw. weil er nicht im Recht ist. Oder ist das Ausitzen eine blöde Strategie? Danke euch, ist echt super, hier so schnell Antworten zu bekommen :) Weiß zufällig noch jemand, wie hoch Anfahrtskosten normalerweise sind, in welchem Rahmen sie sich bewegen können? Wenn diese für mich nachvollziehbar und adäquat gewesen wären, hätte ich - um meines Friedens willen - in den sauren Apfel gebissen und gezahlt, aber bei einer so offensichtlichen Abzocke sehe ich es dann doch nicht ein.
Es tut nichts zur Sache, ob man den fordert oder nicht; eigentlich ist es diesen Leuten völlig egal, was man ihnen schreibt. Die bestehen nur immer auf Zahlung. Der Widerspruch ist nur proforma dafür, dass nichts bei Schufa & Co eingetragen werden kann und bei einem (unwahrscheinlichen) Prozess keine Teilkosten auferlegt werden.
Ansonsten werden jetzt wahrscheinlich noch eine Reihe böse Mahn- und Drohschreiben kommen, vielleicht sogar ein echter gerichtlicher MB im gelben Umschlag, dem man natürlich laut beiliegender Anleitung widersprechen muss. Nach drei Kalenderjahren ist die Sache verjährt (2016, -17, -18, d.h. in 2019 können sie überhaupt nichts mehr erreichen)
Wenn sie zu aggressiv werden, mit Anrufen oder dergleichen, kann man ihnen auch eine Abmahnung oder Unterlassungsklage zukommen lassen.
Verstehe. Diese 25 Euro für den Mahnbescheid muss aber nicht ich tragen, oder? Sorry falls die Frage doof ist, ich kenne mich echt nicht aus. Merci und LG
Nein, die muss erst mal ein Gläubiger dem Gericht zahlen - widerspricht man allerdings nicht oder verliert man später im Prozess, muss man sie als Schuldner (zusammen mit der Forderung) bezahlen (womöglich nicht nach vorherigem Widerspruch...). Widerspricht man und der Gläubiger klagt nicht oder verliert vor Gericht, bleibt der drauf sitzen.
Ist ja schon geschehen - damit sollte zumindest keine rechtliche Substanz mehr hinter der Forderung sein, und sie werden es stattdessen mit Mahn- und Drohzirkus versuchen.