Was passiert mit aufgezeichneten Gesprächen bei der Polizei?

2 Antworten

Ohne Anfangsverdacht wird Niemand überwacht, da hätten sie viel zu tun.

Dazu gibt es klare Regelungen in der Strafprozessordnung - und ich kenne eigentlich keinen Fall, in dem der überwachten Person die Überwachung nicht nach dem Ende der Ermittlungen mitgeteilt werden muss.

Anders sieht das bei eine Post- und Telekommunikationsüberwachung nach dem G10-Gesetz aus.