Vorladung der Polizei wegen angeblicher Geldwäsche?

schreiben - (Polizei, kaufen, eBay)

8 Antworten

Für wieviel hast du es denn gekauft?

Hab den Paragraph mal rausgesucht;

§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne
Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder
Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich
wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Ich versteh da nicht so ganz, wieso sich der Käufer damit strafbar machen sollte.

YukaChan 
Fragesteller
 01.02.2016, 16:31

Den Paragraphen habe ich auch schon herausgesucht, aber der richtet sich ja nur gegen den Verkäufer und nicht den Käufer, oder? Deswegen bin ich ja so irritiert.. Ich verstehe nicht wieso ich als Käufer beschuldigt, werde.
39,90€ hatte ich dafür bezahlt.

PeterLammsfelde  01.02.2016, 16:35
@YukaChan

Ja der Paragraph sieht für mich so aus.

Also Raubkopien vervielfältigen und verkaufen oder öffentlich vorführen.

Und wenn du knapp 40 € für bezahlt hast, versteh ich auch echt nicht was der Rotz soll.

Also wie die anderen schon geschrieben haben, am besten sofort zum Anwalt, auch wenns jetzt nervig ist, weil du ja nichts dafür konntest.

Nachher drehen die irgendwas um, und du bist die Doofe.

furbo  02.02.2016, 10:02
@YukaChan

Grundlage für das Strafverfahren gegen dich dürfte doch ein Verfahren gegen den Verkäufer sein. Weisst du, was der der Polizei erzählt hat, um seine Haut zu retten?

Auch du als Beschuldigte(r) kannst ohne Anwalt Akteneinsicht nach § 147 Abs. 7 StPO bekommen. Gehe zur Vernehmung, dann bekommst du Klarheit. Dann kannst du dir immer noch überlegen, ob du dich dazu äußerst. 

Hallo,

hatte ich auch schon mal. Geh mal hin und frag was die wollen. Bei mir wollten die nur eine Zeugenaussage. Ich habe erklärt was war, dann war die Sache erledigt. Anwalt erst wenn es zu einer Strafanzeige gegen dich kommt. Andernfalls kostet der nur unnütz Geld. 

Ist mir jetzt auch passiert mit einer bei Ebay gekauften Win 7 Lizenz. Gegen den Verkäufer wurde ermittelt und im Zuge der Beschlagnahme seiner Aktenunterlagen wurde nun auch gegen Käufer ermittelt. Es geht wohl um die Lizenzierungen .

Und hier ist das Netz voll von Gerichtsurteilen, Aussagen von IT Rechtlern ...

Nur woher soll der Käufer wissen, ob es eine Systembuilder oder Non-Systembuilder oder sonst was ist.

Hier sind wirklich die Kosten abzuwägen. Die meisten Verfahren werden eingestellt, mit oder ohne Anwalt.

Ließ sich die Office Version bei MS registrieren?

Gegen Verletzung des Urheberrechts kannst Du nur verklagt werden, wenn Du etwas verkaufst.

Du tauchst vermutlich in den Unterlagen eines Straftäters auf und ein Verdacht - aus welchem Grund auch immer - richtet sich gegen den/die Kunden.

An deiner Stelle würde ich der Ladung folgen und mir genau anhören, was vorgeworfen wird und dann entscheiden, ob ich was sage oder nicht. Vielleicht kannst du die Sache mit wenigen Worten aus der Welt schaffen. 

Zwar ist vor allem der Vorwurf Geldwäsche heftig, aber nur sehr schwer nachzuweisen und bedarf vorsätzlichen Handelns des Täters (was bei dir offenbar nicht vorliegt). Aber gerade deshalb will man ja mit dir reden. 

Eine Rechtsschutzversicherung wird - entgegen anders lautenden Antworten - in solchen Fällen nicht, oder nur bedingt eintreten.