Was muss man steuerlich beim „ebay Reselling“ beachten?
Ich bin 15 Jahre alt und habe damit angefangen, Handys und Laptops günstig zu kaufen und teurer zu verkaufen und mache damit ca. 100€ Gewinn pro Gerät. Jetzt ist meine Frage: muss ich dafür irgendwie ein Gewerbe anmelden, den Gewinn versteuern etc.? Danke für eure Antworten.
6 Antworten
das wird von Ebay auch gelöscht, weil man hier kein Gewerbe hat.
Es muß eine Bescheinigung nach § 22 f USTG für elektronische Marktplätze übermittelt werden
Dann muß bei Minderjährigen das Vormundschaftsgericht-Familiengericht zustimmen.
Dünnes Eis, gaaaanz dünnes Eis...
Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.
https://www.gewerbeanmeldung.de/wann-muss-man-gewerbe-anmelden
Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?
Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer
Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produkthaftung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Haftung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits setze ich mal voraus, bei eBay, bzw. eBay Kleinanzeigen ist natürlich auch ein gewerblicher Account obligatorisch.
Nur ein Beispiel:
Ein fehlerhaftes Impressum kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.
Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:
Klicken: Alles zur Impressumspflicht
Als Minderjähriger brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die des Familiengerichts.
Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um ein Gewerbe führen zu können.
https://www.gewerbe-anmelden.info/gewerbeschein/minderjaehrige.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__112.html
Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die Finanzämter verfügen über eine Software mit ganz erstaunlichen Fähigkeiten...;-)
Dazu benötigst du eine Gewerbeanmeldung. Und die ist erst mit 18 möglich.
Naja, 16 is er auch nicht und eBay bleibt so oder so ab 18. Und da er keine kaufmännischen Fähigkeiten oder Kenntnisse verfügt, wirds auch so erstmal nix.
Klar beides. So wie du es darstellst ist es ganz klar ein Gewerbe. Und Steuern mußt du auch zahlen- jedenfalls wenn die bestimmte Untergrenzen überschreitet.
Mach einfach weiter dein Schwarzgeld. Wird nie jemand herausfinden so lange du es nicht übertreibst. Hier sind anscheinend viele willige Steuerzahler die selbst die paar Kröten versteuern möchten.
Stimmt nicht.