Lotto Gewinn - selbständig?

10 Antworten

Die Verwaltung eigenen Vermögens ist kein Gewerbe, dafür musst Du nichts anmelden. Jedenfalls solange Du Dich darauf beschränkst, Wertpapiere hin und her zu schieben.

Wenn Du im Zuge der gewinnbringenden Geldanlage selbst zum Unternehmer wirst (z.B. eine Photovoltaik-Anlage aufs Dach stellst), musst Du dieses Gewerbe dann anmelden.

Das Vermögen selbst musst Du nach derzeitiger Rechtslage nicht versteuern. Wohl aber in den meisten Fällen die Gewinne, die Du dank guter Anlage damit machst. Auch dann, wenn sie nicht mal die Inflation ausgleichen :-(

Woher ich das weiß:Hobby

Nein Gewerbetreibender oder Freiberufler ist man nur wenn man auch eine entsprechende Tätigkeit ausübt.

die korrekte „Bezeichnung“ von jemanden der von seinem Vermögen und dessen Erträgen lebt wäre „Privatier“.

die Erträge aus dem Vermögen würde man dann je nach dem zb als Einkünfte aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung oder ggf auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wenn man sich an einer Personengesellschaft beteiligt versteuern.

Wichtig zu wissen wäre in dem Fall noch, das man sich dann selbst privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichern muss

Richtig, Gewinne aus einer Lotterie sind nicht steuerbar (nicht steuerfrei!).

Willst du nur von den Zinsen (und natürlich dem Lottogewinn selbst) leben brauchst du kein Gewerbe oder ähnliches. Auf die Erträge die du erwirtschaftest (Zinsen etc.) wird jährlich seitens der Bank KESt einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

Du musst nur die Zugewinne durch Zinsen bei deiner Einkommenssteuererklärung am Ende des Jahres angeben und versteuern. Da muss man kein Gewerbe als Lottogewinner anmelden. :)

Also alles was durch den Lottogewinn extra reinkommt muss man versteuern. Den Gewinn selbst nicht.

Du musst keine Gewerbe anmelden, um zu leben!

... aber die Zinseinkünfte aus der Geldanlage des Lottogewinnes sind sehr wohl einkommensteuerpflichtig und müssen gemeldet werden (macht die Bank für Dich).