Schülerhilfe, Nachhilfelehrer, was muss ich steuerlich und so beachten?
Hey,
ich arbeite seit 1 Monat bei der Schülerhilfe und würde gern wissen, was ich alles an das Finanzamt und an die Versicherung weitergeben muss, verdiene weniger als 400€, es handelt sich außerdem um einen Werkvertrag auf Honorarbasis, also bin praktisch freiberuflich dabei. Muss ich ein Gewerbe anmelden und wie regel' ich das mit den Steuern, kann mir da jemand weiterhelfen? Wäre echt korrekt :D
mfg nando
6 Antworten
Als freiberufliche Honorarkraft muss man kein Gewerbe anmelden.
Ebenso besteht keine zusätzliche Versicherungspflicht.
Im Übrigen besteht auch keine Umsatzsteuerpflicht.
Es muss lediglich die normale Steuererklärung gemacht werden mit der zusätzlichen Anlage GE und EÜR, wobei Du auch weit mehr Aufwendungen geltend machen kannst als bei der Bank N für Arbeitnehmer. Fertig.
Gewerbeanmeldung ist nicht notwendig. Aber der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung muss beim Finanzamt abgegeben werden.
Da Du Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielst, bist Du verpflichtet, die Einkommensteuererklärung abzugeben, auch wenn Deine Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen sollten.
Du musst kein Gewerbe anmelden, da Freiberufler.
Du musst deine Tätigkeit beim Finanzamt melden. Und am besten es dir schriftlich geben lassen dass diese Tätigkeit eine freiberufliche ist.
Für die deutsche rentenversicherung ist das Arbeitseinkommen ( Gewinn = Einnahmen - Ausgaben ) relevant. Liegt diese im Jahr unter 12*450€ musst keinen Rentenbeitrag zahlen wenn nicht dann 18,7% von (Jahreseinkommen:12). Da du vermutlich von Juli - September weniger zu tun hast und auch diverse Ausgaben wie Anfahrtskosten hast darfst du also ruhig mehr als 450€ in den "starken" Monaten verdienen.
Das ist eine freiberufliche (selbständige) Tätigkeit; hierbei ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich.
Da die Tätigkeit auf Dauer angelegt ist, muß sie beim Finanzamt gemeldet werden - ggf. wird eine Einkommensteuervorauszahlung (vierteljährlich) festgesetzt.
Selbständige Lehrkräfte (auch Nachhilfe) gehören zu den Katalogberufen, die ausnahmsweise auch als Selbständige rentenversicherungspflichtig sind.
Eine Rentenversicherungspflicht fällt nicht an, wenn der Verdienst unter 450 € im Monat liegt - man sollte sich aber bei der Deutschen Rentenversicherung nachfragen (ggf. gibt es hier dennoch eine Mitteilungspflicht).
Als "selbständiger Lehrer" wärst du pflichtversichert in der Rentenversicherung. Das wäre dann die Frage, ob sich das überhaupt für dich lohnt.
Und ja, du musst das als Gewerbe anmelden.