Reselling Gwerbe nicht nötig?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Diese Aussage ist definitiv falsch. der Erklärende macht schon den Fehler, dass er die Pflicht zur Gewerbeanmeldung aus dem Einkommensteuergesetz ableiten will. Das ist falsch, die Verpflichtung ergibt sich aus § 14 der Gewerbeordnung. und das Gewerberecht kennt weder Freimengen noch Freibeträge. Es gibt viele Gewerbe, bei denen man nur wenige Male im Jahr etwas vermittelt oder verkauft. Dennoch ist die Dauerhaftigkeit gegeben. Und ob jemand tatsächlich Gewinn oder Verlust macht, ist dem Gewerbeamt auch egal. Das wird den Gewerbetreibenden nie fragen, ob er Gewinne macht. Die Gewinnerzielungsabsicht genügt.

Du musst also von Anfang an das Gewerbe als Reseller beim Gewerbeamt anzeigen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nachhaltiges Handeln reicht regelmäßig für die Einstufung als Gewerbetreibender aus. Gewinnerzielungsabsicht sowieso.

Willst du es riskieren und dem Finanzamt bei Bedarf auch diesen Film zeigen? Das wird die nur mäßig beeindrucken, fürchte ich.

NivekB 
Fragesteller
 13.04.2021, 16:12

Danke für die hilfreiche Antwort. Da ich in diesem Gebiet noch ein Einsteiger bin, kann ich denn auch ein Gewerbe anmelden sobald ich meine ersten Gewinne erzielt habe? Oder muss ich das direkt machen?

RobertLiebling  13.04.2021, 16:18
@NivekB

Du solltest das Gewerbe unverzüglich anmelden. Schaden kann das nicht; die Kosten für die Gewerbeanmeldung sind überschaubar.

Evtl. ist damit jedoch eine Zwangsmitgliedschaft in der zuständigen Kammer verbunden.

Natürlich benötigst Du ein Gewerbe!

Ja brauchst du .. Gott bewahre dieses Video.. Gewinnerzielungsabsicht liegt nicht vor wenn ich schlecht handel ?! Das ist eine Absicht und kein Erfolg..