Mit einer Website Geld verdienen->Finanzamt?

6 Antworten

Hallo butterkeks1801,

da du mit deiner Webseite Gewinne erzielen möchtest, bist du zur Anmeldung eines Gewerbes verpflchtet.

Die Einkommenssteuer wird fällig, wennn dein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb sind den Jahreseinkünften natürlich hinzuzurechnen.

In deinem Fall bist du Umsatzsteuerpflichtig und musst somit eine Umsatzsteuervoranmeldung machen. Dies kannst du umgehen, indem du dich auf die Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuergesetz berufst. Hierfür muss dein geschätzter Umsatz unter 17.500€ im Jahr liegen. Es ist zu prüfen, welche Variante für dich besser ist.

Gewerbetreibende sind zur Einhaltung verschiedener gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet. Du solltest dich mit diesen dringend auseinandersetzen.

Muss ich meinen Gewinn beim Finanzamt melden und versteuern?

Natürlich.

Oder erst ab einer bestimmten Summe?

Wenn dein zu versteuerndes Einkommen 8.652,- € im Jahr übersteigt, werden Einkommensteuern fällig. Eine Einkommensteuer und Umsatzsteuererklärung musst du dennoch abgeben.

Auch solltest du dich mit Sachen wie

  • Impressumspflicht,
  • Widerrufsrecht und
  • Sachmängelhaftung

auseinder setzen, wenn du online Sachen verkaufst.

Oder gleich ein Gewerbe anmelden?

Sobald du mit einer Tätigkeit Gewinn erzielen möchtest (nicht tust), ist das Gewerbe anzumelden!

Bitte vorher irgendwie testen, ob die Sache auch läuft. Sonst hast du Kosten und Aufwand und nur andere verdienen an dir.Ich hatte mal zahlreiche Webseiten, trotz interessanter Themen mit minimalen Besucherzahlen. Sicherer wäre wohl, wenn du deine Erzeugnisse bei Ebay anbietest. Viel Glück

Hallo, Du solltest ein Kleingewerbe anmelden. Genau Buch führen über Einnahmen und Ausgaben. Dann brauchst am Anfang auch noch keine Mwst. verlangen.

Was heißt am Anfang?

@butterkeks1801

Ab einem bestimmten Umsatz, ist das dann kein Kleingewerbe mehr. Must Steuerberater fragen, und dann wirst Du Umsatzsteuerpflichtig.

Kleingewerbe gibt es nicht.

Kleinunternehmer nach § 19 UStG ist eine automatische Rechtsfolge, wenn der voraussichtliche Jahresumsatz auf < 17.500,- € geschätzt wird.

Dann brauchst am Anfang auch noch keine Mwst. verlangen.

Kannst aber auch keine Vorsteuer abziehen. In machen Fällen ist es sinnvoll zur Regelbesteuerung zu optieren.

Da müsstest Du ein Gewerbe anmelden, ja.