was muss ich mit der Niederschrift machen?

2 Antworten

Ich würde sagen, im Zweifel für den Angeklagten. Wenn sie dir nicht nachweisen können, dass du die Slips auch geklaut hast, kann dir nichts passieren. Dafür haben sie sie ja wahrsch. auch beschlagnahmt, um eben deine Schuld feststellen zu können.

Keine panik da passiert nix du hast ihn verloren.. Dafuer koennen sie dir nichts anhaben (keine beweise) ABER du solltest sowas nie wieder machen denn beim 2.mal werden sie dich nicht so einfach davonkommen lassen..