Polizei beschlagnahmt Fahrrad, obwohl es nicht zur Fahndung ausgeschrieben ist. Ist das rechtens?

4 Antworten

Meiner Meinung nach kann das nicht sein. Auch ein Vorbestrafter hat noch seine bürgerlichen Rechte. Dazu gehört auch die Unschuldsvermutung bei neuen Anschuldigungen. Es kann nicht sein, dass Gegenstände auf Dauer beschlagnahmt werden, weil es einen diffusen Verdacht gibt, sie könnten gestohlen sein.

Was, wenn er das Fahrrad auf dem Flohmarkt gekauft hat? Da bekommt niemand eine Quittung.

Formal wird er eine Feststellungsklage anstreben, dass die Beschlagnahmungen rechtswidrig war.

Die wird mit Paragraph 1006 BGB gestützt, der besagt, dass man vermutet, dass der Besitzer Eigentümer ist. Also müsste die Polizei das Gegenteil beweisen.

Ja, das Fahrradgeschäft könnte den Kauf bestätigen.

Aber ich denke eher es ist nicht seins...

und wenn er es von privat oder bei ebay mal vor paar Jahren gekauft hat? da gibts dann keinen Beleg mehr.

@willwissen321

Privat -> Zeuge

eBay -> noch einfacher

@ThadMiller

eben nicht, wenn es länger her ist und was privat betrifft, die machen das auch nicht alle, manche kriegen dann selber Ärger mit Amt etc. oder wollen einfach nichts mit Polizei zu tun haben etc. SO einfach ist das also nicht immer.

@willwissen321

Kann dir nicht folgen. Meine alten Mails löschen sich nicht von selbst.

@ThadMiller

meine nach 3 Monaten automatisch

@willwissen321

Stell das um. Jetzt weiss du wozu das gut sein kann. Ich kann bis 2003 zurück...

Für die Beschlagnahme muss es eine Begründung geben.

Welche war das ?

würd mich auch interessieren, denn das muß begründet werden.

Es würde geprüft werden, und ich könne es mir mit einem Nachweis wieder abholen. mehr sagte er nicht.....