Darf die Polizei bei einer Fahrerflucht das Auto des Halter (war nicht der Fahrer) beschlagnahmen.

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http://www.rechtslexikon-online.de/Beschlagnahme.html so, wie du das bis jetzt geschrieben hast, besteht eigentlich kein grund, dein auto zu beschlagnahmen. zumindest nicht wegen dem kleinen kratzer. anders wäre es, dein kumpel hätte einen menschen damit uberfahren, dann denke ich, sähe das ganz anders aus.

Fahrlässig hättest du geehandelt, wenn du gewusst hättest, das er z.b. betrunken fährt oder ein saumäßig schlechter fahrer ist, der dauernd unfälle baut. aber so nicht. es ist nicht verboten von gesetzgeber, das du dein auto verleihst...allerdings könnte deine kfz-versicherung das , je nachdem , wie dein vertrag ist, anders sehen und da könntest du eventuell ärger bekommen, wenn die das mitbekommen.

ok danke. nein kfz versicherung hat keine begrenzung, jeder darf mit dem Auto fahren, solang er nicht jünger als ich ist. (trifft auf ihn aber nicht zu) ...betrunken ist er nicht gefahren (ich hätte es auch nicht gewusst)... und er hat lediglich mal ne Strafe bekommen weil er 10km/h zu schnell war..aber deswegen kann man ihzn doch nicht als schlechten fahrer bezeichnen, oder?

(die % die mich die Versicherung hochstuft werde ich mir von meinem bekannten wiederholen, da kann er gift drauf nehmen)

Wahrscheinlich dient dein Auto in diesem Fall als Beweis Mittel (Farbreste des anderen Fahrzeuges usw...) Deswegen gehe ich davon aus das die Polizei das darf! Ich würde jedoch einfach mal bei der Polizei vorsprechen das du dein Auto für morgen brauchst...

Frag im Revier nach, dass Du Dein Auto brauchst ist ja ein triftiger Grund. Du kannst ja anbieten es dann wieder zur Verfügung zu stellen.

Frisch lackiert?

Die Beschlagnahme erfolgte, weil das Auto als Beweismittel in einen Strafverfahren erforderlich ist. Sie ist nach 94 StPO rechtmäßig. Nach Abschluss der Ermittlungen dürftest du es zurückbekommen.

Ja darf sie. Zuminest bis ein Gutachtet geschaut hat ob es tatsächlich das Unfallauto war.