Was muss ich beachten, wenn ich Aufträge über designenlassen.de oder Twago.de annehmen und bearbeiten möchte?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du handelst gewerblich. Daher brauchst du eine Gewerbeanmeldung.

Gewerblich handelt, wer mit Gewinnerzielungsabsicht Waren oder Dienstleistungen anbietet und nicht freiberuflich (§ 18 EStG) oder in Land- und Forstwirtschaft tätig (§ 13 EStG) ist.

Johnbobs 
Fragesteller
 01.10.2015, 17:33

Also muss ich zum Finanzamt und ein Gewerbe anmelden?
Kann ich das denn nicht auch als Freiberuflicher machen?
Wenn ich nun ein Gewerbe anmelde und eine Firma gründe, dann bin ich allein in dieser Firma und hab aber keine Vorstellung wieviel Einnahmen ich mache. Denn ich möchte dies nur nebenbei und je nach Zeit ausüben. Ist das überhaupt umsetzbar?

kevin1905  01.10.2015, 23:40
@Johnbobs

Also muss ich zum Finanzamt und ein Gewerbe anmelden?

Gewerbe werden i.d.R. auf den Ordnungsamt angemeldet. Kostenpunkt je nach Gemeinde zw. 15 und 30,- €. Du erhälst den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Der geht ans Finanzamt und du kriegst die Steuernummer.

Kann ich das denn nicht auch als Freiberuflicher machen?

Das Gesetz ist sehr spezifisch, was freiberuflich (§ 18 EStG) ist. Eine künstleriche Tätigkeit ist i.d.R. freiberuflich. Wenn du allerdings Auftragsarbeiten nach Wunsch anderer ausführst, ist es ggf. gewerblich. Aber viel Unterschied macht das nicht. Gewerbesteuer würde bei geringem Verdienst keine Rolle spielen. Bevor du also nicht mind. 24.500,- € Gewinn im Jahr machst, wird es in deiner Tasche keinen Unterschied geben.

Wenn ich nun ein Gewerbe anmelde und eine Firma gründe, dann bin ich allein in dieser Firma und hab aber keine Vorstellung wieviel Einnahmen ich mache.

Die Zukunft vorhersagen kann niemand. Du kannst nur schätzen und dann dafür sorgen deine Schätzung zu erreichen oder zu übertreffen. Ich bin auch Unternehmer und auch wenn es mal nicht gut läuft habe ich aus allen Einnahmequellen zusammen eigentlich nie weniger als 10 bis 12.000,- € EBIT im Monat. Das passiert nicht von heut auf morgen aber möglich ist das.

Denn ich möchte dies nur nebenbei und je nach Zeit ausüben.

Du bist Chef wie viel Zeit auf Aufwand du investierst ist doch deine Entscheidung.

Nein, Du musst schon eine Selbständigkeit nachweisen, wie willst Du sonst Deine Arbeit in Rechnung stellen???

Du musst bei Tiago auf jeden Fall Rechnungen schreiben, daher brauchst du ein Gewerbe

Johnbobs 
Fragesteller
 01.10.2015, 13:35

Man kann doch auch als Privatperson eine Rechnung schreiben.

Sahowi  01.10.2015, 13:56
@Johnbobs

Grundsätzlich schon. Allerdings darfst du keine Mehrwertsteuer ausweisen. Gerade Kunden die ein Gewerbe besitzen werden das aber verlangen, da Sie die Mehrwertsteuer vom Finanzamt erstattet bekommen.

kevin1905  01.10.2015, 14:44
@Johnbobs

Du hast aber Gewinnerzielungsabsicht und damit handelst du nicht mehr als Privatperson. Da du dies ja öfter als einmal ausführen willst liegt auch keine Gefälligkeit oder ein Hobby vor.