Nebenberuflich Selbstständig als freiberuflicher Künstler?
Hallo Liebe Community,
seit Tagen durchforste ich das Internet und bekomme nur teilweise meine Fragen beantwortet, deshalb versuche ich es jetzt mal hier. Ich möchte mich neben meinem Vollzeitjob als freiberuflicher Grafikdesigner melden, da ich immer mal wieder Aufträge habe für die ich Rechnungen schreiben will/muss. Eine Genehmigung von meinem Arbeitgeber habe ich bereits, ich weiß das ich mich nur beim Finanzamt melden muss und kein Gewerbe anmelden muss. Ich möchte mich für ein halbes Jahr nebenberuflich Selbstständig melden und dann komplett in die Selbstständigkeit übergehen. Allerdings geht es in diesem halben Jahr erstmal nur um drei größere Aufträge mit einem Gewinn von ca. 2.500 € aus künstlerischen Auftragsarbeiten zu meinem Vollzeitjob mit 25.000 € (brutto) Gehalt. Bei meiner zukünftigen Selbstständigkeit geht es um eine Lehre zum Tätowierer, also werde ich dort das erste Jahr kaum Gewinn haben. Nun meine Fragen:
- Wann muss ich wie viele Steuern zahlen?
- Gibt es das Risiko von Scheinselbstständigkeit für das erste halbe Jahr, in dem ich nur drei Auftraggeber habe?
Ich danke euch schonmal für eure Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
2 Antworten
Hallo,
wenn Deine Ausgaben gleich Deinen Einnahmen oder sogar höher sind, dann schaut sich das Finanzamt dies meines Wissen 3 - 5 Jahre an. Danach musst Du Dir die Frage gefallen lassen, ob Du eine Gewinnerzielungsabsicht hast. Wenn das nicht erkennbar ist, wird das Finanzamt nach meinem Wissen eine Scheinselbstständigkeit annehmen und ggfls. die ersparten Steuern zurückverlangen.
Wenn Du paralell zu Deinem Jopb eine selbststängige Tätigkeit ausübst, dort aber Gewinne erzielst, ist das für das Finanzamt akzeptabel. Warum sollte man nicht auf mehr als einem Bein stehen wollen?
Wenn Du Ausbildungskosten für das Tätowierhandwerk einbringst, jedoch mit dieser Tätigkeit langfristige keine Gewinne erzielst, kann es sein, dass die daraus gesparten Steuern zurückgezahlt werden müssen.
Viel Erfolg
Jo (kein Steuerberater)
Bei der Einkommensteuererklärung musst du zusätzlich die > Anlage S ausfüllen, dann wird das zu versteuernde Einkommen aus beiden Einkünften zusammengezählt und ermittelt.