Was kriegt man an Steuern wieder?
Hallo zusammen,
Ich bin derzeit im Arbeitsverhältnis und mir ist das Thema Steuern in den Kopf gekommen.
Wahrscheinlich nur eine Verständnis frage.
Am Ende des Jahres muss man eine Steuererklärung vorlegen. Doch was bekommt man alles wieder ? Ich weiß ich kann meinen Arbeitsweg usw per Pauschale zurück erhalten. Doch wie siehts mit der Lohnsteuer aus ? und was wäre noch drinnen ?
Vielen Dank!
Gruß
10 Antworten
Das hängt von deiner eingezahlten Lohnsteuer ab, ist die sehr gering bekommst du logischerweise auch keine km-Pauschale oder irgendwas zurück.
Hat man nur ein Arbeitnehmerarbeitsverhältnis, keine Steuerklasse 3, 5 oder 6 und keine Zusatzeinnahmen, muss man keine Erklärung machen. Man kann sie machen, wenn es sich lohnt.
Seinen Arbeitsweg kriegt man mal gar nicht zurück, auch nicht die Kosten. Man kann sie nur absetzen, d.h. man muss keine Steuer auf die Fahrkosten zahlen. Und 1000 Euro Pauschale bekommt je jeder pro Jahr und das wird bereits beim Monatsgehalt berücksichtigt. Erst wenn man da drüber kommt, über 15 km einfache Fahrt, gibt es noch was extra zurück.
Absetzen kann man weiterhin haushaltsnahe Dienstleistungen (Gartenarbeiten, Reparatur von Haushaltsgeräten, usw.), Krankheitskosten über einem Eigenanteil, Weiterbildungskosten usw., private Rente
deinen Arbeitsweg (die Kosten dafür) bekommst du nicht komplett zurück.
Die Fahrten zur Arbeit werden von deinem zu versteuerten Einkommen abgezogen und mindern dadurch die Steuerlast.
Alles was du bei der Steuererklärung angibst, mindert das zu versteuerte Einkommen. Deine unterjährig gezahlten Steuern werden dann verrechnet, hast du mehr gezahlt als du müsstest, bekommst du was zurück, hast du weniger gezahlt, musst du nachzahlen.
Von deinem gesamten Einkommen werden deine Werbungskosten (z.B. Fahrtkosten) sowie außergewöhnliche Belastungen (z.B. krankheitsbedingte Ausgaben) abgezogen. Das ist dann dein zu versteuerndes Einkommen. Wie hoch dann die Steuer ist, hängt von Steuerklasse und Kinderzahl ab.
Du siehst, viele unbekannte Faktoren, weshalb wir das nicht in Form eines Betrags in € beantworten können.
Registriere dich wenn du magst bei Elster online (elsteronline.de). Dort kannst du nicht nur die Steuererklärung digital ans Finanzamt schicken, das System kann dir am Ende sogar eine voraussichtliche Berechnung deiner Steuer machen. Das nur als Abschätzung zu verstehen, denn es liegt ja am Finanzamt, was die akzeptieren von deinen Angaben und was nicht.
,,Am Ende des Jahres muss man eine Steuererklärung vorlegen"
Es gibt Antragsveranlagte und Pflichtveranlagte... also bei manchen besteht die Abgabe zur Steuererklärung nicht (z.B. ledige Person Steuerklasse 1 die durchgehend und ausschließlich Einkünfte im Angestelltenverhältnis erzielt hat).
,,Doch was bekommt man alles wieder ?"
Am Ende des Jahres bzw. zu Beginn des Folgejahres, erhältst du einen sog. ,,Auszug der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung". In dieser ist ersichtlich, welche Daten von deinem Arbeitgeber dem Finanzamt gemeldet worden sind. Dort ist ebenfalls aufgeführt, in welche Höhe Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer einbehalten wurden. Man kann demnach nie mehr als die einbehaltenen Beträge durch die Erklärung zurück bekommen.
Dies ist abhängig von der Höhe des zu versteuernden Einkommen.
,,Ich weiß ich kann meinen Arbeitsweg usw per Pauschale zurück erhalten"
Falsch... du kannst die Entfernungspauschale als Werbungskosten berücksichtigen, um somit deine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit zu mindern, mit dem Zweck, das zu versteuernde Einkommen und somit die Steuerendbelastung zu senken.