Was kriegt man an Steuern wieder?

10 Antworten

Das hängt von deiner eingezahlten Lohnsteuer ab, ist die sehr gering bekommst du logischerweise auch keine km-Pauschale oder irgendwas zurück.

Ist die einbehaltene Lohnsteuer sehr gering, ist auch das Einkommen  gering, und dann unterschreitet es möglicherweise bei Berücksichtigung erhöhter Werbungskosten den Grundfreibetrag. Ergebnis ist, dass die geringe Lohnsteuer in voller Höhe erstattet wird.

Hat man nur ein Arbeitnehmerarbeitsverhältnis, keine Steuerklasse 3, 5 oder 6 und keine Zusatzeinnahmen, muss man keine Erklärung machen. Man kann sie machen, wenn es sich lohnt. 

Seinen Arbeitsweg kriegt man mal gar nicht zurück, auch nicht die Kosten. Man kann sie nur absetzen, d.h. man muss keine Steuer auf die Fahrkosten zahlen. Und 1000 Euro Pauschale bekommt je jeder pro Jahr und das wird bereits beim Monatsgehalt berücksichtigt. Erst wenn man da drüber kommt, über 15 km einfache Fahrt, gibt es noch was extra zurück. 

Absetzen kann man weiterhin haushaltsnahe Dienstleistungen (Gartenarbeiten, Reparatur von Haushaltsgeräten, usw.), Krankheitskosten über einem Eigenanteil, Weiterbildungskosten usw., private Rente

deinen Arbeitsweg (die Kosten dafür) bekommst du nicht komplett zurück. 

Die Fahrten zur Arbeit werden von deinem zu versteuerten Einkommen abgezogen und mindern dadurch die Steuerlast.

Alles was du bei der Steuererklärung angibst, mindert das zu versteuerte Einkommen. Deine unterjährig gezahlten Steuern werden dann verrechnet, hast du mehr gezahlt als du müsstest, bekommst du was zurück, hast du weniger gezahlt, musst du nachzahlen. 

Die Fahrten zur Arbeit werden von deinem zu versteuerten Einkommen abgezogen

Genau genommen von den Einnahmen.

@PatrickLassan

die Summe der Einnahmen (Gehalt, Zinsen, usw) sind doch das zvE

@PringlesPLZ67

,,Summe der Einnahmen" ist ein Begriff der bei der Berechnung der Steuererklärung nicht verwendet wird ;)

Meinst du ,,Summe der Einkünfte"? Falls ja, es ist nicht dasselbe wie das zvE.

Von deinem gesamten Einkommen werden deine Werbungskosten (z.B. Fahrtkosten) sowie außergewöhnliche Belastungen (z.B. krankheitsbedingte Ausgaben) abgezogen. Das ist dann dein zu versteuerndes Einkommen. Wie hoch dann die Steuer ist, hängt von Steuerklasse und Kinderzahl ab.

Du siehst, viele unbekannte Faktoren, weshalb wir das nicht in Form eines Betrags in € beantworten können.

Registriere dich wenn du magst bei Elster online (elsteronline.de). Dort kannst du nicht nur die Steuererklärung digital ans Finanzamt schicken, das System kann dir am Ende sogar eine voraussichtliche Berechnung deiner Steuer machen. Das nur als Abschätzung zu verstehen, denn es liegt ja am Finanzamt, was die akzeptieren von deinen Angaben und was nicht.

,,Am Ende des Jahres muss man eine Steuererklärung vorlegen"

Es gibt Antragsveranlagte und Pflichtveranlagte... also bei manchen besteht die Abgabe zur Steuererklärung nicht (z.B. ledige Person Steuerklasse 1 die durchgehend und ausschließlich Einkünfte im Angestelltenverhältnis erzielt hat).

,,Doch was bekommt man alles wieder ?"

Am Ende des Jahres bzw. zu Beginn des Folgejahres, erhältst du einen sog. ,,Auszug der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung". In dieser ist ersichtlich, welche Daten von deinem Arbeitgeber dem Finanzamt gemeldet worden sind. Dort ist ebenfalls aufgeführt, in welche Höhe Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer einbehalten wurden. Man kann demnach nie mehr als die einbehaltenen Beträge durch die Erklärung zurück bekommen.

Dies ist abhängig von der Höhe des zu versteuernden Einkommen.

,,Ich weiß ich kann meinen Arbeitsweg usw per Pauschale zurück erhalten"

Falsch... du kannst die Entfernungspauschale als Werbungskosten berücksichtigen, um somit deine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit zu mindern, mit dem Zweck, das zu versteuernde Einkommen und somit die Steuerendbelastung zu senken.

 

Das Thema scheint ja doch komplizierter zu sein als ich dachte. Also nehmen wir an ich arbeite, bin angestellt  1 Jahr lang und bekommen 2000 brutto im Monat. Einen Arbeitsweg von 10km hin und noch mal zurück. Demnach müsste ich keine Erklärung einreichen weil ich nur beschäftigt wäre ? Dann würde ich jedoch auch nichts zurück erhalten oder ? 

Und wieso ist was ich am Ende wieder bekomme abhängig von meinem Einkommen ?  Ich dachte ich zahle monatlich meine Steuern( lohnsteuer, sozialabgaben usw) und darauf bezieht sich dann was ich wiederbekommen. Ob ich jetzt 2000 oder 20000 verdiene spielt doch dabei keine Rolle oder versteh ich das falsch ? 

@Tazzo220

Das man nicht verpflichtet ist eine Erklärung einzureichen heißt nicht, das du es nicht darfst ;) Im Gegenteil... es lohnt sich i.d.R. für die Antragsveranlagten.

,,bin angestellt  1 Jahr lang und bekommen 2000 brutto im Monat. Einen Arbeitsweg von 10km hin und noch mal zurück. Dann würde ich jedoch auch nichts zurück erhalten oder ?"

I.d.R. schon. Das kann man feststellen, wenn man die Steuererklärung macht ;)

Es wird nicht viel sein, da laut deiner Ausführung die Werbungskosten so gering sind, das lediglich die Pauschale von 1.000 € greifen würde.

,,Und wieso ist was ich am Ende wieder bekomme abhängig von meinem Einkommen ?  Ich dachte ich zahle monatlich meine Steuern( lohnsteuer, sozialabgaben usw) und darauf bezieht sich dann was ich wiederbekommen. Ob ich jetzt 2000 oder 20000 verdiene spielt doch dabei keine Rolle oder versteh ich das falsch ? "

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Ok.. ich gebe dir mal ein Beispiel, das es stark verdeutlicht (aber sehr abgespeckt ist)

Jeden Monat, führt dein AG Beiträge zur Sozialversicherung und Lohnsteuer/KiSt/Soli ab. Am Ende des Monats hast du einen Betrag X Netto auf deinem Konto. Dies geht das ganze Jahr fröhlich weiter. Am Anfang des Jahres, erhältst du von deinem AG die ,,Lohnsteuerbescheinigung"

Ich gehe mal von fiktiven Zahlen aus... dort steht:

  • Bruttolohn: 24000
  • einbehaltene Lohnsteuer: 3.000
  • einbehaltener Soli: 180
  • xxx
  • xxx

Und hierzu noch Vorsorgeaufwendungen (Rentenversicherung, Pflegeversicherung, AL-Vers., Krankenvers.) aufgeführt, auf die ich nicht näher eingehen werde, da es zu lange dauert.

So...

Nun machst du deine Erklärung.

Vom Brutto (24.000) werden Werbungskosten abgezogen... der verbleibende Betrag bildet die Einkunftshöhe aus nichtselbstständiger Tätigkeit. Liegen keine weiteren Einkünfte vor, spricht man unterm Strich von der ,,Summe der Einkünfte". Sagen wir mal, es sind 23.000  €

Hiervon werden nun div. Vorsorgeaufwendungen abgezogen (KV, PV, RV, AV) in Höhe von 4.000 €.

Übrig bleibt das zu versteuernde Einkommen (zvE) von 19.000 €

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Jetzt kommt der Knackpunkt. Bei einem zvE von 19.000 €, fallen laut Grundtabelle http://www.grundtabelle.de/Grundtabelle-2017.pdf   2.254 € an €.

Gemäß der Lohnsteuerbescheinigung wurden 3.000 € einbehalten. Es wurden demnach 746 € zu viel Einkommensteuer gezahlt und diese bekommst du vom Finanzamt zurückerstattet.

Beim Soli genau dasselbe... laut Grundtabelle würden, bei einem zvE von 19.000 €, ca. 123 € anfallen. Doch tatsächlich wurden 180 € einbehalten. Die Differenz von 57 €, wird dir ebenfalls erstattet.

Nach Einreichung und Bearbeitung der Erklärung (und wenn alles glatt läuft) bekommst du per Post einen ,,Bescheid" für das jeweilige Jahr. Eine Berechnung ist darauf ersichtlich, sowie der Erstattungsbetrag von insgesamt 803,00 €. Dieser wird dir auf dein Konto überwiesen.