Ist mein Versicherungsstatus ve3rsicherungspflichtig oder befreit?

4 Antworten

Wer sich an der Hochschule immatrikuliert, unterliegt grundsätzlich der Versicherungspflicht in der KVdS. Allerdings - und das ist der Hintergrund - ist es möglich, sich explizit von dieser Pflicht befreien zu lassen (zum Beispiel bei Vorliegen einer PKV und/oder Beihilfeanspruch über einen Elterteil etc.). Aber diese Befreiung kann dann während des Studiums nicht mehr rückgängig gemacht werden, solange kein sv-rechtlicher Statuswechsel stattfinder! Das sollte daher gut überlegt sein - wer unmittelbar nach dem Studium sich selbstständig macht und/oder zum Beispiel ins Auslannd geht ohne dort Mitglied einer gesetzlichen KV zu werden, kann in diesem Fall u.U. nicht mehr in die GKV zurück.

Sofern jedenfalls keine dieser Optionen vorliegt, ist hier lediglich die Versicherungspflicht zu bejahen (üblicherweise durch eine Mitgliedschaftsbescheinigung der KK). Siehe zum Beispiel hier:

https://www.uni-muenchen.de/studium/administratives/abc_auswahl/krankenversicherung/index.html

Achtung: Ohne diese Bescheinigung kann keine Immatrikulation erfolgen!

Du bist versicherungspflichtig. Dies gilt sowohl für die Familienversicherung wie auch als selbst Versicherter Student in der KVdS. Der Hochschule musst du eine Bescheidung deiner KK vorlegen, bei der du familienversichert bist.

Befreit bist du, wenn einen Befreiungsantrag nach § 8 SGB IV für die Zeit des Studiums gestellt hast, um dich für diese Zeit privat zu versichern. Das wäre allerdings nicht schlau, wenn du Anspruch auf kostenlose Familienversicherung hast, denn in der PKV müsstest du natürlich Beiträge zahlen. Selbst ab dem 25. LJ bist du als Student in der GKV günstiger versichert.

Eine Befreiung ist für Studenten nur dann sinnvoll, denn kein Anspruch auf Familienversicherung besteht und ein Elternteil Beamter ist - solange noch Beihilfeanspruch für dich besteht (bis zum 25. LJ).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Na aktuell versicherungspflichtig.

Wenn du immatrikuliert bist hast du die Wahl dich nach §8 Abs. 1 Nr. 5 SGB V befreien zu lassen. Wenn du das nicht tust bist du auch als Student versicherungspflichtig in der GKV.

okieh56  31.07.2018, 18:26

... oder kostenfrei familienversichert.

NamenSindSchwer  31.07.2018, 20:24
@okieh56

Richtig

Ruf morgen die Krankenkasse an.