Fahrtkosten zur ehrenamtlichen Tätigkeit?

7 Antworten

Ok.... vllt habe ich es etwas undeutlich in der Frage formuliert.

Also ich arbeite Ehrenamtlich in der Kirchengemeinde, bekomme nichts, keine Aufwandsentschädigungen,  Zuwendungen, etc... Unter dem Strich kann ich sagen das ich neben den Fahrtkosten, nur meine Arbeitsleistung unentgeltlich zur Verfügung stelle.

Tja.... so wie ich eure Antworten hier lese bin ich als "Ehrenamtlicher" gekniffen und bleibe komplett auf meine Kosten sitzen. Von der Kiche bekomme ich nichts ersetzt, lediglich nur eine Bescheinigung über die Tätigkeit. Das ohne die Ehrenamtlichen das System komplett zum erliegen kommt, scheint keiner zu kapieren.

Na ja, da muss man sich darüber Gedanken machen ob der ehrenamtliche Einsatz noch Sinn  macht.

Aber zunächst mal, vielen Dank für die Antworten!!!

DerSchopenhauer verdient wieder mal einen Stern! Weil seine Antwort nicht nur richtig, sondern verständlich ist. Für EhrenamtlerInnen in der ev. Kirche gibt es hier eine Erläuterung zum Ablauf: http://www.ehrenamt-evangelisch-engagiert.de/bezahlen/

Spenden können es nämlich nur sein, wenn nach Satzung (bei Vereinen) der Verein zur Erstattung verpflichtet ist. Normal würde der Gesetzgeber auf die tatsächliche Ausführung bestehen. Aus unerfindlichen Gründen macht er es hier den Steuerpflichtigen und den Organisationen mal leichter.

Man braucht nur den Nachweis, dass man Anspruch auf einen bestimmten Betrag gehabt hätte und auf die Auszahlung verzichtet hat.

Das ist die Ergänzung zu Schopenhauers Ausführung und weiteres findest Du auf der genannten Seite. Wie auf Internetseiten immer steht, auch wenn man sorgfältig auswählt, kann auf den verlinkten Seiten Müll stehen. Ich mache mir die also nicht zu eigen und kann weder für die Richtigkeit noch für die Fehler was.

Wie immer: Es kommt darauf an.

Grundsätzlich sind die Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeiten steuerpflichtig. Dann könnte man auch problemlos die Werbungskosten erklären.

In §3 EStG werden aber diverse Einnahmen aufgeführt, die grundsätzlich steuerpflichtig sind, aber von der Steuerpflicht ausgenommen werden.

Wenn die ehrenamtliche Tätigkeit jetzt also unter den §3 EStG fällt, dann gilt für die Werbungskosten erstmals der §3c EStG (für die steuerfreie Einnahmen = keine Werbungskosten).

Aber im §3 EStG gibt es auch hierfür Ausnahmen. Da ist z.B. §3Nr.26EStG (Übungsleiterpauschale) bzw. §3Nr.26a EStG (Ehrenamtpauschale) die jeweils "Ausnahmen" für einen Werbungskostenabzug enthalten.

Du kannst die Fahrkosten nicht von der Steuer absetzen. 

Meinem Verständnis nach fällt die Tätigkeit unter "Liebhaberei". Dadurch entstandene Verluste lassen sich nicht von der Steuer absetzen. 

Grundsätzlich wäre es Sache der Kirche, dir hier eine Aufwandsentschädigung zukommen zu lassen. Wenn dafür kein Geld zur Verfügung steht, besteht die Möglichkeit, dass ganz sofort zurück zu spenden. Diese Spende wiederum ließe sich von der Steuer absetzen, und für Aufwandsentschädigungen werden keine Steuer fällig.


Zusätzlich gibt es eine Ehrenamts- (720 Euro)  und eine Übungsleiterpauschale (2400), die du absetzten kannst, je nach dem, was genau deine Tätigkeit ist.



Die von dir genennten Pauschalen kann man nicht absetzen, sondern bis zu der jeweiligen Höhe sind die Einkünfte steuerfrei.

@MenschMitPlan

Oh, stimmt. Da hab ich mich verlesen. Danke.

Was soll das denn mit Liebhaberei zu tun haben? Ich glaube Sie haben ein ganz falsches Bild von der ehrenamtlichen Tätigkeit.

Selbstverständlich gibt es ehrenamtliche Tätigkeiten die "umsonst" ausgeführt werden. Doch ist es so, dass i.d.R. eine Aufwandsentschädigung pro Stunde (ein Laie würde Arbeitslohn sagen) gezahlt werden. Dies wäre i.d.R. ganz normaler Arbeitslohn, wenn es nicht den §3 EstG (steuerfreie Einnahmen) geben würde.

Neben den der "allgemeinen" Aufwandsentschädigung gibt es ja daneben noch die "konkreten", wie z.B. Fahrtkosten.

Liebhaberei, damit werden Sie nur einen absoluten Bruchteil der Fälle erfassen.

@Hefti15

Habe gerade erst "unten" gelesen, dass der Fragesteller offensichtlich überhaupt keine "Entschädigungen" bekommt.

Unabhängig davon, ob Du für das Ehrenamt Geld bekommst oder nicht, hast Du einen Anspruch darauf, Aufwendungen für das Ehrenamt ersetzt zu bekommen, sofern dies die Satzung eines Vereins vorsieht; da es sich um eine Kirchengemeinde handelt, gibt es auf jeden Fall eine entsprechende Regelung bzgl. der Reisekosten.

Reiche der Kirchenverwaltung eine entsprechende Reisekostenabrechnung ein.