Was kann ich jetzt tun/ist es Betrug?

9 Antworten

Am besten, Du fragst einen Anwalt direkt. Ich denke, Du hast gute Chancen, zumindest einen Teil des Geldes zurückzubekommen.

Über die Chancen kann ich jetzt nur spekulieren aber laut der von dir geschilderten Vertragsklausel, kannst dem Verkäufer die Kosten in Rechnung stellen

Natürlich kannst du das

Es gibt Fälle wo natürlich angegeben wird z.b "verkaufe Motorrad mit Motorschaden" wenn das angegeben wurde und du es kaufst bist du selber schuld

Wenn aber nichts abgegeben worden ist, kannst du den Verkäufer anzeigen + du hast beweise

Außerdem steht im Kaufvertrag das der Motor repariert sei.

Also hat er zugesichert das das Fahrzeug in einem funktionsfähigen Zustand ist.

Das ist jetzt nicht (mehr) der Fall. Die Frage ist nur was überhaupt für ein Schaden vorliegt und wie er verursacht wurde.

Leider steht nichts dabei was uns dies erklärt.

Also: Erst einmal sieht es so aus als ob du den Kauf rückgängig machen kannst bzw. auf Wandlung bestehst.

Aber: Da wir nicht wissen was repariert wurde (z.B. Anlasser war defekt) und jetzt kaputt ist (z.B. Maschine hat schon 200'000 km runter und nun ist ein Pleuel abgerissen) -> fraglich wie es tatsächlich aussieht.

Der Verkäufer meinte das sie öl zieht, die Ventile sich verstellt hatten es aber von ihm selbstständig repariert wurde ,das hat er mir versichert und mehr meinte er nicht jetzt habe ich einen Motorschaden ( Zylinderkopf,Zylinder, Kolben und pleul sind kaputt) Wie oben genannt kann nachgewiesen werden das sie nicht repariert war und der jetzige schaden von ihm entstanden ist.

@Mxrxe1

Dann ist es ziemlich eindeutig. Außer er hat es dir als Bastelbude verkauft, deutlich unter dem sonst üblichen Marktwert für ein funktionierendes baugleiches Gefährt.

@Gaskutscher

Nein das hat er nicht und der Preis war im Vergleich zu anderen genau gleich( also alle im Top Zustand)

@Mxrxe1

Wenn er sich nicht willig zeigt -> bleibt nur der Weg über den Anwalt.

Steht im Vertrag etwas von Ausschluss der Gewährleistung?

Ja aber es ist dann widersprüchlich mit dem was ich oben schon genannt habe das er die Kosten beim Verschweigen von wichtigen Informationen übernehmen muss

@Mxrxe1

Ja, du musst aber beweisen, dass er diese arglistig verschwiegen hat. Und das ist so gut wie unmöglich.

@Rango82

Meinen sie es reichen keine drei Zeugen und Screenshots von der Ebayanzeige?

@Mxrxe1

Nein. Er kann ja immer noch sagen, dass er keine Ahnung hatte, dass ein Schaden bestand.

Ich sehe hier nur 2 Möglichkeiten ihm arglistige Täuschung zu beweisen.

  1. Er hat das Fahrzeug wissentlich schon mit dem Schaden gekauft. Dann bräuchtest du diesen Kaufvertrag.
  2. Er ist Mechaniker und hätte den Schaden bemerken können.
@Rango82

Er ist kein Mechaniker und den Kaufvertrag habe ich.