Kauf auf Kleinanzeigen: Betrug oder arglistige Täuschung?

9 Antworten

Arglistige Täuschung ist die juristische Bezeichnung für Betrug. Das ist dasselbe.

Es ist so, dass die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft bei Bagatellbeträgen (z.B. 10 Euro) wegen Geringfügigkeit das Verfahren einstellt -- das muss aber nicht immer der Fall sein! Wenn derjenige das bei X anderen Leuten auch gemacht hat, steigt die Schadenssumme doch mal nett nach oben, von daher lohnt eine Anzeige schon.

Allerdings scheinst du hier zwei Dinge zu vermischen:

  1. Deine Anzeige bei der Polizei ist eine strafrechtliche Angelegenheit: Wenn derjenige dich tatsächlich betrogen hat (und nicht zufällig gerade mit gebrochenem Bein im Krankenhaus liegt), wird er im Optimalfall nach Abschluss der Ermittlungen sich in einem Gerichtssaal wiederfinden und eine Strafe bekommen.

  2. Deine Forderung, dein Geld wieder zu bekommen, ist eine zivilrechtliche Angelegenheit: Damit haben Polizei und Staatsanwaltschaft nichts zu tun. Es mag gut sein, dass die strafrechtlich relevanten Ermittlungen als Beweismittel dienen KÖNNEN, es MUSS aber nicht zwingend so sein.

weil "der Verkäufer sowas das erste Mal gemacht hat"

Das ist 'ne coole Begründung. Ich könnte ein einziges mal jemanden um ein paar tausend Euro erleichtern und bliebe dann straffrei? Eher nicht ;)

generell ist es richtig. für eine strafanzeige müssen aber erst einmal ausreichend anzeichen für eine böswilligkeit des Käufers vorliegen. das sollte hier aber gegebn sein.

um eben leute, die so was tatsächlich nicht in böser absicht getan haben, vor ungerechtfertiger bestrafung oder strafverfolgung zu schützen, besteht natürlich, jedenfalls bei "geringen beträgen" immer die Möglichkeit durch eine zügige Widergutmachung eine solche Anzeige abzuwenden...

die frage ist eben nach den chancen. wenn die betreffende person nämlich garnicht oder zumindest nicht hier in deutschland exisitert, könnte es ggf. schwer werden, überhaupt jemanden zu ermitteln...

ich würde an deiner stelle auf jeden fall anzeige erstatten und sehne was rum kommt...

lg,Anna

Du kannst natürlich Anzeige erstatten, aber nicht umsonst gibt es die Sicherheitshinweise : Abholung

http://praxistipps.chip.de/betrug-auf-ebay-kleinanzeigen-verhindern_475

Jo danke weiß ich, ist allerdings nicht die Lösung meines Problems

@marini13

Fakt ist , die Anzeige bringt dir Dein Geld auch nicht zurück , das müsstest Du zivilrechtlich einklagen .

""Hallo zusammen, zerreißt mich in der Luft, aber ich habe auf ebay Kleinanzeigen einen Artikel per Vorkasse gekauft""Selber schuld!"" Der Verkäufer meldet sich nicht, Handy ist aus, er ist nicht zu erreichen.""Bekannte Masche!"" Habe vergangene Woche einen Rücküberweisungsntrag bei der Bank gestellt,"" Hat das Funktioniert?""Kann ich Anzeige wegen arglistiger Täuschung erstatten? "" Wenn es der Fall seien sollte Ja!""keinen Hobby-Rechtsanwälten. "" Dann nimm Geld, und geh zum Profi. Gruß Rockuser

""Hallo zusammen, zerreißt mich in der Luft, aber ich habe auf ebay Kleinanzeigen einen Artikel per Vorkasse gekauft""Selber schuld!" Jo danke, nix was ich nicht schon 27389649 gehört hätte

" Der Verkäufer meldet sich nicht, Handy ist aus, er ist nicht zu erreichen.""Bekannte Masche!" s.o.

"" Habe vergangene Woche einen Rücküberweisungsntrag bei der Bank gestellt,"" Hat das Funktioniert?" Würde wohl kaum Anzeige erstatten wollen wenn der sich gemeldet hätte

"Kann ich Anzeige wegen arglistiger Täuschung erstatten? "" Wenn es der Fall seien sollte Ja!" Top, wird gemacht

""keinen Hobby-Rechtsanwälten. "" Dann nimm Geld, und geh zum Profi. oder die Hobby-Rechtsanwälte sind einfach ruhig, bzw die, die alles besser wissen und mir sagen wie doof ich doch bin

Dann nimm Geld, und geh zum Profi.

Keine gute Idee. Es bringt nichts, dann noch mehr Geld zu verpulvern. Ein Rechtsanwalt kann das Geld auch nicht wieder her zaubern

Sorry, aber ich denke, die Information, dass es "keine Rückerstattung des Kaufpreises gab, weil derjenige das das erste Mal gemacht hat", kann nicht ganz richtig sein. Höchstens, dass er deswegen nicht verknackt wurde. Anzeige kannst du natürlich in jedem Fall erstatten und du hast gute Chancen, dass du wieder an dein Geld kommst, da ja Daten wie Handynummer bekannt sind. Das nächste Mal aber bitte über Paypal oder Zahlung bei Übergabe.

du hast gute Chancen, dass du wieder an dein Geld kommst, da ja Daten wie Handynummer bekannt sind

Das würde ich mal stark bezweifeln. Ganz so bescheuert sind die meisten Betrüger nicht...

@franneck1989

Naja es war bescheuert genug mir eine Handynummer zu nennen und seine Kontoverbindung zu geben!

@marini13

Ist sicher ein Prepaid-Handy, und die Kontoverbindung gehört wahrscheinlich auch nicht dem Betrüger

Ja, das ist das, was ich gelesen habe. Den genauen Wortlaut weiss ich leider nicht mehr aber sinngemäß war es tatsächlich so ähnlich. Bekommt man das Geld bei einer Anzeige denn wieder? Jeder sagt was anderes :-(

@marini13
Bekommt man das Geld bei einer Anzeige denn wieder?

Nein

Es besteht doch kein Käuferschutz bei Paypal (ebay-Kleinanzeigen) oder?!

@M4TZ3UM

es wurde überwiesen

@M4TZ3UM

Nein, aber die Bezahlung erfolgt erst, wenn beide Seiten ihre Pflichten erfüllt haben.

@M4TZ3UM

Bei PP hat man immer Käuferschutz. Deswegen bietet man diese Art der Zahlung, auch nicht als Verkäufer an. Ebay Käuferschutz gibt es bei Ebay Kleinanzeigen nicht.