Was kann das Jobcenter machen, wenn man Überstunden verweigert und gekündigt wird?
Hey!
Ich persönlich habe mich in meiner Zeit als Assistent Manager immer peinlich an die Gesetze gehalten.
Ich weiß auch, dass Arbeitsverweigerung ein Kündigungsgrund ist.
ABER ist die Verweigerung von unbezahlten und unabsetzbaren Überstunden auch Arbeitsverweigerung und zwar laut GESETZ?
Ich sehe es nämlich nicht ein für 8,50€ brutto auch nur 1min länger zu arbeiten, dann muss der Chef mehr Leute einstellen oder die Mehrarbeit bezahlen / absetzen lassen oder mit Naturalien ausgleichen.
Angenommen ich habe um 1700 Schluss und der Chef will nun, dass ich den Müll noch rausbringe, das dauert 10min.
Laut: http://www.hensche.de/Ueberstunden_Arbeitsrecht_Ueberstunden.html#tocitem3
darf man Zeiten, die nicht im Arbeitsvertrag stehen verweigern.
Danach bekommt man natürlich die Kündigung, darf denn die ARGE nun die Leistungen kürzen?
Immerhin hat man sich nur an die Gesetze gehalten.
Und wir wollen hier nicht diskutieren, dass jetzt aktuell wieder tausende in der Gastronomie seit 12 Stunden und länger arbeiten, habe ich auch gemacht, aber für das Geld nie wieder!
9 Antworten
Der entscheidende Punkt hier ist, dein Chef kann begründet Mehrarbeit anordnen, aber er muss diese auch bezahlen.
Ich an deiner Stelle würde hier ansetzen. Dokumentiere die Mehrarbeit und Ärgere deinen Chef dann mit dem Arbeitsgericht.
Da bekommst Du keine Kürzung
Es kann nur gekürzt werden, wenn du dich grob fahrlässig verhalten hast, Zum Beispiel wenn du gekündigt hast, ohne eine neue Jobaussicht.
Überstunden müssen bezahlt werden und wen die sogar schon im Arbeitsvertrag nicht bezahlt werden würde ich mal mit der Gewerkschaft das abklärten lassen oder einen Anwalt ob das überhaupt erlaubt ist soweit ich es kenne kann nur der Statt so etwas machen.Den Müll mal eben noch nach Feierabend raus bringen geht grade noch wen das nicht täglich so ist..Teile Dem 'Amt mit das du nicht bereit warst schwarzgearbeitet zu machen und du dessentwegen gekündigt worden bist.Du könntest sogar die stelle wieder bekommen wen du vor dem Arbeitsgericht gehst.
Macht der Arbeitgeber deswegen Schwierigkeiten informiere einfach mal den Zoll was er macht den das hat Konsequenzen.
Du würdest keine sperzeit beim Amt bekommen wen du einfach mitteilst du warst nicht bereit unbezahlt zu arbeiten und damit schwarz .Das ist ein wichtiger Grund warum man sogar selber kündiegen kann ohne Sperrzeit zu bekommen,.!
Wenn es tatsächlich unbezahlte Überstunden sind für die auch ausdrücklich kein Freizeitausgleich vorgesehen ist, dann hast du recht.
Fast immer findet sich in Tarifverträgen oder auch individuellen Arbeitsverträgen eine entsprechende Regelung für Überstunden. Der Arbeitnehmer hat in der Regel gewisse Überstunden hinzunehmen, wenn diese betrieblich notwendig sind. Allerdings sind diese auch auszugleichen, sofern sie nicht bereits mit dem Gehalt pauschal abgegolten sind (was aber auch kein Freibrief für unendlich unbezahlte Überstunden wäre).
Dein Chef darf dir also nicht völlig grundlos Überstunden aufbrummen und diese dann bewusst nicht ausgleichen.
In der Praxis dürfte es für dich jedoch schwierig sein das dann auch zu belegen. Dein Chef wird sicher nicht in die Kündigung schreiben "verweigerte unbezahlte und nicht vereinbarte Überstunden".