Überstunden ausbezahlen. Wieviel bleibt mir da übrig?

6 Antworten

Hast Du die Überstunden von einem Arbeitszeitkonto ausbezahlt bekommen?

Wenn ja, dann erklärt das vermutlich die Abweichung. Ein Arbeitszeitkonto kennt i.A. nur "Stunden" und unterscheidet nicht zwischen unterschiedlichen Zulagen, Überstundenzulagen, etc. Deshalb geht man wie folgt vor:

  • In dem Monat, in dem Du "zuviel" arbeitest, werden die überzähligen Stunden auf das Arbeitszeitkonto geschafft. Dabei werden Zuschläge (z.B. Überstundenzuschlag, Baustellenzulage, ...) aber nicht mit übertragen - die werden direkt in dem Monat ausgezahlt, in dem die Stunde angefallen ist. Sprich: Es landet quasi nur die "nackte" Stunde auf dem Konto (meist der Tariflohn), alles andere wird direkt ausgezahlt.

  • In dem Monat, in dem eine Auszahlung erfolgt, bekommst Du dann natürlich die ganzen Zulagen nicht erneut ausgezahlt - Du bekommst "nur" die "nackte" Tariflohnstunde.

Sprich: Wenn Dein Tariflohn 7,50 € ist und Du 1 € pro Stunde Zulagen kriegst, dann kann das richtig sein, was Dein Chef sagt. Kontrolliere anhand der alten Lohnabrechnungen nochmal, ob Du die Zulagen vielleicht schon vorher ausbezahlt bekommen hast.

Ansonsten:

Für Überstunden gilt allgemein ersteinmal der gleiche Stundenlohn wie für "normale" Stunden. Wann und wie zusätzlich noch Zuschläge gezahlt werden, hängt vom jeweiligen Arbeitsvertrag bzw. dem Tarifvertrag ab.

Von einer Vergütung für Überstunden, die unter der Vergütung einer Normalstunde liegt, habe ich bisher aber auch noch nichts gehört... wenn also die Erklärung mit dem AZK nicht zutrifft, dann ist da irgendetwas faul...

Ich bekomm 1600,-€ Bruttogehalt für 172 Stunden im Monat. Das wären ca. 9,30€ die Stunde.

Pro Überstunde bekomme ich 7,-€ brutto.

Das darf der Chef doch eigentlich nicht machen, oder? Kennt sich da jemand mit aus?

Für eine Antwort wäre ich euch wirklich sehr dankbar, da ich schon mittlerweile über eine Kündigung nachdenke.

Verpflichtung zur Lohnabrechnung Der Arbeitgeber ist nach §108 Gewerbeordnung verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Abrechnung über die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts in nachvollziehbarer Textform zu erteilen.

Diese Abrechnung muss mindestens Angaben über den Abrechnungszeitraum und die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthalten. Es sind insbesondere Angaben über Art und Höhe der Zuschläge, Zulagen, sonstige Vergütungen, Art und Höhe der Abzüge, Abschlagszahlungen sowie Vorschüsse erforderlich.

Kleinsorge  01.04.2010, 11:14

Dh. Peter Kleinsorge

Das scheint ja wirklich eine sehr seriöse Firma zu sein - nein, im Ernst, Überstunden sind weniger wert, das gibt es doch gar nicht! Bestehe auf deine monatlichen Abrechnungen!

vater staat steckt sich ca. 40% selber in die tasche xD kommt aber auch auf die steuerklasse an...